Verkehrszeichen mit Erläuterungen. Verkehrszeichen

Verkehrszeichen, die 2018 auf den Straßen verkehren:

1.1 „Bahnübergang mit Schranke.“

1.2 „Bahnübergang ohne Schranke.“

1.3.1 „Eingleisige Eisenbahn“.

1.3.2 „Mehrgleisige Eisenbahn“.

Bezeichnung eines Übergangs, der nicht mit einer Schranke ausgestattet ist Eisenbahn: 1.3.1 – mit einem Pfad, 1.3.2 – mit zwei oder mehr Pfaden.

1.4.1 - 1.4.6 „Annäherung an einen Bahnübergang.“ Zusätzliche Warnung vor Annäherung an einen Bahnübergang außerhalb besiedelter Gebiete.

1.5 „Kreuzung mit einer Straßenbahnlinie.“

1.6 „Kreuzung gleichwertiger Straßen.“

1.7 „Kreisverkehr Kreuzung“.

1.8 „Ampelregelung“. Eine Kreuzung, ein Fußgängerüberweg oder ein Straßenabschnitt, an dem der Verkehr durch eine Ampel geregelt wird.

1.9 „Zugbrücke“. Zugbrücke oder Fährüberfahrt.

1.10 „Abfahrt zur Böschung.“ Abfahrt zum Damm oder Ufer.

1.11.1, 1.11.2 „Gefährliche Wendung.“

Umrunden einer Straße mit kleinem Radius oder eingeschränkter Sicht: 1.11.1 – nach rechts, 1.11.2 – nach links.

1.12.1, 1.12.2 – „Gefährliche Kurven“.

Ein Straßenabschnitt mit gefährlichen Kurven: 1.12.1 – mit der ersten Rechtskurve, 1.12.2 – mit der ersten Linkskurve.

1.13 „Steiler Abstieg.“

1.14 „Steiler Anstieg.“

1.15 „Rutschige Straße.“ Ein Straßenabschnitt mit erhöhter Glätte der Fahrbahn.
1.16 „Unebene Straße“ Ein Straßenabschnitt, der Unebenheiten auf der Fahrbahn aufweist (Wellen, Schlaglöcher, unebene Kreuzungen mit Brücken usw.).

1.17 „Künstlicher Buckel“. Ein Straßenabschnitt mit künstlichen Hügeln, um eine Geschwindigkeitsreduzierung zu erzwingen.

1.18 „Kiesfreigabe“. Ein Straßenabschnitt, auf dem Kies, Schotter und dergleichen unter den Rädern von Fahrzeugen herausgeschleudert werden können.

1.19 „Gefährlicher Straßenrand.“ Ein Straßenabschnitt, auf dem das Abbiegen am Straßenrand gefährlich ist.

1.20.1 - 1.20.3 „Verengung der Straße.“

Beidseitig verjüngt - 1.20.1, rechts - 1.20.2, links - 1.20.3.

1.21 „Gegenverkehr“. Der Beginn eines Straßenabschnitts (Fahrbahn) mit Gegenverkehr.

1.22 „Fußgängerüberweg“. Fußgängerüberweg, gekennzeichnet mit den Schildern 5.19.1, 5.19.2 und (oder) den Markierungen 1.14.1 und 1.14.2.

1.23 „Kinder“. Ein Straßenabschnitt in der Nähe einer Kindereinrichtung (Schule, Gesundheitslager usw.), auf dessen Fahrbahn Kinder auftauchen können.

1.24 „Kreuzung mit einem Radweg.“
1.25 „Straßenarbeiten“.

1.26 „Viehtreiben“.

1.27 „Wilde Tiere“.

1.28 „Fallende Steine“. Ein Straßenabschnitt, auf dem Lawinen, Erdrutsche und Steinschlag möglich sind.

1,29 „Seitenwind“.

1.30 „Tiefflieger“.

1.31 „Tunnel“. Ein Tunnel, in dem es keine künstliche Beleuchtung gibt, oder ein Tunnel, in dem die Sicht auf das Eingangsportal eingeschränkt ist.

1.32 „Stau“. Ein Straßenabschnitt, auf dem es einen Stau gibt.

1.33 „Sonstige Gefahren.“ Ein Straßenabschnitt, der Gefahren birgt, die nicht durch andere Warnschilder gekennzeichnet sind.

1.34.1, 1.34.2 „Rotationsrichtung“. Bewegungsrichtung auf einer kurvigen Straße mit kleinem Radius und eingeschränkter Sicht. Richtung zur Umgehung des zu reparierenden Straßenabschnitts.

1.34.3 „Drehrichtung“. Wegbeschreibung an einer T-Kreuzung oder Weggabelung. Wegbeschreibung zur Umgehung des zu reparierenden Straßenabschnitts.

2. Prioritätszeichen

2.1 „Hauptstraße“. Eine Straße, auf der an nicht regulierten Kreuzungen Vorfahrt gewährt wird.

2.2 „Das Ende der Hauptstraße.“

2.3.1 „Kreuzung mit einer Nebenstraße.“

2.3.2 - 2.3.7 „Anbindung an eine Nebenstraße.“

Rechts angrenzend - 2.3.2, 2.3.4, 2.3.6, links - 2.3.3, 2.3.5, 2.3.7.

2.4 „Geben Sie nach.“ Der Fahrer muss Fahrzeugen Vorfahrt gewähren, die sich auf der zu überquerenden Straße und, sofern ein Schild 8.13 vorhanden ist, auf der Hauptstraße bewegen.

2.5 „Fahren ohne Anhalten ist verboten.“ Das Fahren ohne Anhalten vor der Haltelinie und, falls keine solche vorhanden ist, vor dem Rand der zu überquerenden Fahrbahn ist verboten. Der Fahrer muss Fahrzeugen Vorfahrt gewähren, die sich entlang der Kreuzung bewegen, und wenn ein Schild 8.13 vorhanden ist, auf der Hauptstraße.

Das Schild 2.5 kann vor einem Bahnübergang oder Quarantäneposten angebracht werden. In diesen Fällen muss der Fahrer vor der Haltelinie bzw., falls keine Haltelinie vorhanden ist, vor dem Schild anhalten.

2.6 „Vorteil des Gegenverkehrs.“

Das Befahren enger Straßenabschnitte ist verboten, wenn dadurch der Gegenverkehr behindert werden kann. Der Fahrer muss entgegenkommenden Fahrzeugen Vorfahrt gewähren, die sich in einem engen Bereich oder an der gegenüberliegenden Einfahrt befinden.

2.7 „Vorteil gegenüber dem Gegenverkehr.“

Ein schmaler Straßenabschnitt, auf dem der Fahrer einen Vorteil gegenüber entgegenkommenden Fahrzeugen hat.

3. Verbotszeichen

Mit Verbotsschildern werden bestimmte Verkehrsbeschränkungen eingeführt oder aufgehoben.

3.1 „Der Zutritt ist verboten.“ Die Einfahrt aller Fahrzeuge in diese Richtung ist verboten.

3.2 „Bewegung ist verboten.“ Alle Fahrzeuge sind verboten.

3.3 „Der Verkehr von Kraftfahrzeugen ist verboten.“

3.4 „LKW-Verkehr ist verboten.“

Die Beförderung von Lastkraftwagen und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Höchstgewicht von mehr als 3,5 Tonnen (sofern das Gewicht nicht auf dem Schild angegeben ist) oder mit einem zulässigen Höchstgewicht über dem auf dem Schild angegebenen Höchstgewicht sowie von Traktoren und selbstfahrenden Fahrzeugen ist verboten.

3.5 „Motorräder sind verboten.“

3.6 „Die Bewegung von Traktoren ist verboten.“ Der Verkehr von Traktoren und selbstfahrenden Fahrzeugen ist verboten.

3.7 „Der Umzug mit Anhänger ist verboten.“

Das Führen von Lastkraftwagen und Traktoren mit Anhängern jeglicher Art sowie das Abschleppen von Kraftfahrzeugen ist verboten.

3.8 „Der Verkehr mit Pferdefuhrwerken ist verboten.“

Der Transport von Pferdefuhrwerken (Schlitten), Reit- und Lasttieren sowie der Durchgang von Vieh ist verboten.

3.9 „Fahrräder sind verboten.“ Fahrräder und Mopeds sind verboten.

3.10 „Fußgängerverkehr ist verboten.“

3.11 „Gewichtsbeschränkung“.

Der Verkehr von Fahrzeugen, einschließlich Fahrzeugkombinationen, deren tatsächliches Gesamtgewicht das auf dem Schild angegebene übersteigt, ist verboten.

3.12 „Begrenzung der Masse pro Achse Fahrzeug».

Es ist verboten, Fahrzeuge zu fahren, deren tatsächliches Gewicht auf einer Achse das auf dem Schild angegebene Gewicht übersteigt.

3.13 „Höhenbegrenzung“.

Der Verkehr von Fahrzeugen, deren Gesamthöhe (mit oder ohne Ladung) größer ist als die auf dem Schild angegebene Höhe, ist verboten.

3.14 „Breitenbegrenzung“. Es ist verboten, Fahrzeuge zu fahren, deren Gesamtbreite (beladen oder unbeladen) größer ist als die auf dem Schild angegebene.

3.15 „Längenbegrenzung“.

Der Verkehr von Fahrzeugen (Wagenzügen), deren Gesamtlänge (mit oder ohne Ladung) die auf dem Schild angegebene Länge überschreitet, ist verboten.

3.16 „Mindestabstandsbegrenzung.“

Es ist verboten, Fahrzeuge zu fahren, deren Abstand zwischen ihnen geringer ist als der auf dem Schild angegebene.

3.17.1 „Zoll“. Es ist verboten zu reisen, ohne an einer Zollstelle (Kontrollpunkt) anzuhalten.

3.17.2 „Gefahr“

Die Weiterfahrt aller Fahrzeuge ist ausnahmslos aufgrund eines Verkehrsunfalls, Unfalls, Brandes oder einer anderen Gefahr verboten.

3.17.3 „Steuerung“. Das Durchfahren von Kontrollpunkten ohne anzuhalten ist verboten.

3.18.1 „Rechtsabbiegen ist verboten.“

3.18.2 „Linksabbiegen ist verboten.“

3.19 „Abbiegen ist verboten.“

3.20 „Überholen ist verboten.“

Es ist verboten, alle Fahrzeuge zu überholen, außer langsam fahrende Fahrzeuge, Pferdefuhrwerke, Mopeds und zweirädrige Motorräder ohne Beiwagen.

3.21 „Ende des Überholverbots.“

3.22 „Das Überholen durch Lkw ist verboten.“

Für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen ist das Überholen aller Fahrzeuge verboten.

3.23 „Ende des Überholverbots für Lkw.“

3.24 „Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung.“

Es ist verboten, mit einer Geschwindigkeit (km/h) zu fahren, die die auf dem Schild angegebene Geschwindigkeit überschreitet.

3.25 „Ende der Höchstgeschwindigkeitszone.“

3.26 „Tonsignal ist verboten.“

Es ist verboten, Tonsignale zu verwenden, es sei denn, das Signal dient der Verhinderung eines Verkehrsunfalls.

3.27 „Anhalten ist verboten.“ Das Anhalten und Parken von Fahrzeugen ist verboten.

3.28 „Parken ist verboten.“ Das Parken von Fahrzeugen ist verboten.

3.29 „An ungeraden Tagen im Monat ist das Parken verboten.“

3.30 „An geraden Tagen im Monat ist das Parken verboten.“

Bei gleichzeitiger Verwendung der Zeichen 3.29 und 3.30 auf gegenüberliegenden Fahrbahnseiten ist das Parken auf beiden Fahrbahnseiten von 19:00 bis 21:00 Uhr (Umstellzeit) gestattet.

3.31 „Ende der Zone aller Beschränkungen.“

Bezeichnung des Endes des Versorgungsbereichs gleichzeitig für mehrere Zeichen aus den folgenden: 3.16, 3.20, 3.22, 3.24, 3.26 - 3.30.

3.32 „Der Verkehr von Fahrzeugen mit gefährlichen Gütern ist verboten.“

Der Verkehr von Fahrzeugen, die mit Kennzeichnungsschildern (Hinweisschilder) „Gefährliche Ladung“ ausgestattet sind, ist verboten.

3.33 „Die Bewegung von Fahrzeugen mit explosiver und brennbarer Ladung ist verboten.“

4. Gebotszeichen

4.1.1 „Geradeaus fahren.“

4.1.2 „Nach rechts bewegen.“

4.1.3 „Nach links bewegen.“

4.1.4 „Geradeaus oder nach rechts bewegen.“

4.1.5 „Geradeaus oder nach links bewegen.“

4.1.6 „Bewegung nach rechts oder links.“

Das Fahren ist nur in der durch Pfeile auf den Schildern angegebenen Richtung gestattet. Schilder, die ein Linksabbiegen erlauben, gestatten auch eine Kehrtwende (es können Schilder 4.1.1 – 4.1.6 mit einer Pfeilanordnung verwendet werden, die den erforderlichen Bewegungsrichtungen an einer bestimmten Kreuzung entspricht).

Die Zeichen 4.1.1 – 4.1.6 gelten nicht für Streckenfahrzeuge. Die Wirkung der Zeichen 4.1.1 – 4.1.6 erstreckt sich auf die Kreuzung von Fahrbahnen, vor denen das Zeichen angebracht ist. Die Wirkung des am Anfang eines Straßenabschnitts angebrachten Zeichens 4.1.1 erstreckt sich bis zur nächsten Kreuzung. Das Schild verbietet nicht das Rechtsabbiegen in Höfe und andere an die Straße angrenzende Bereiche.

4.2.1 „Hindernissen auf der rechten Seite ausweichen.“

4.2.2 „Hindernissen auf der linken Seite ausweichen.“ Eine Umleitung ist nur aus der durch den Pfeil angezeigten Richtung zulässig.

4.2.3 „Hindernissen rechts oder links ausweichen.“ Umwege sind aus allen Richtungen zulässig.

4.3 „Kreisbewegung“. Eine Bewegung in die durch die Pfeile angegebene Richtung ist zulässig.

4.4 „Radweg“.

Es sind nur Fahrräder und Mopeds erlaubt. Auch Fußgänger können den Radweg nutzen (sofern kein Geh- oder Fußgängerweg vorhanden ist).

4.5 „Fußgängerweg“. Nur Fußgänger dürfen sich bewegen.

4.6 „Mindestgeschwindigkeitsbegrenzung.“ Das Fahren ist nur mit der angegebenen Geschwindigkeit oder höher (km/h) gestattet.

4.7 „Ende der Mindestgeschwindigkeitszone.“

Die Bewegung von Fahrzeugen, die mit Kennzeichnungsschildern (Informationstafeln) „Gefahrgut“ ausgestattet sind, ist nur in der auf dem Schild angegebenen Richtung gestattet: 4.8.1 – geradeaus, 4.8.2 – rechts, 4.8.3 – links.

5. Zeichen besonderer Vorschriften

Durch Sonderregelungsschilder werden bestimmte Verkehrsarten eingeführt oder aufgehoben.

5.1 „Autobahn“.

Straße, auf der die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gelten Russische Föderation, Festlegung der Bewegungsordnung auf Autobahnen.

5.2 „Ende der Autobahn.“

5.3 „Straße für Autos.“

Eine Straße, die nur für Autos, Busse und Motorräder bestimmt ist.

5.4 „Das Ende der Straße für Autos.“

5.5 „Einbahnstraße.“

Eine Straße oder Fahrbahn, auf der der Fahrzeugverkehr über die gesamte Breite in eine Richtung erfolgt.

5.6 „Das Ende einer Einbahnstraße.“

5.7.1, 5.7.2 „Einfahrt in eine Einbahnstraße.“ Einfahrt in eine Einbahnstraße oder Fahrbahn.

5.8 „Rückwärtsbewegung“.

Der Anfang eines Straßenabschnitts, an dem eine oder mehrere Fahrspuren in die entgegengesetzte Richtung wechseln können.

5.9 „Ende der Rückwärtsbewegung.“

5.10 „Einfahrt in eine Straße mit Rückwärtsverkehr.“

5.11 „Straße mit Fahrstreifen für Streckenfahrzeuge.“ Eine Straße, auf der der Verkehr von Streckenfahrzeugen, Radfahrern und Fahrzeugen, die als Personentaxis eingesetzt werden, auf einer speziell dafür vorgesehenen Fahrspur in Richtung des allgemeinen Fahrzeugstroms erfolgt.

5.12 „Straßenende mit Fahrspur für Streckenfahrzeuge.“

5.13.1, 5.13.2 „Einfahrt in eine Straße mit Fahrspur für Streckenfahrzeuge.“

5.14 „Fahrspur für Streckenfahrzeuge.“ Eine Fahrspur, die nur für den Verkehr von Streckenfahrzeugen, Radfahrern und Fahrzeugen, die als Personentaxis verwendet werden, bestimmt ist und sich in derselben Richtung wie der allgemeine Fahrzeugstrom bewegt.

5.14.2 „Fahrspur für Radfahrer“ – eine Fahrspur der Fahrbahn, die für den Verkehr von Fahrrädern und Mopeds bestimmt ist, vom Rest der Fahrbahn durch horizontale Markierungen getrennt und mit dem Schild 5.14.2 gekennzeichnet ist.

5.15.1 „Verkehrsrichtungen auf Fahrbahnen.“

Die Anzahl der Fahrspuren und die zulässigen Bewegungsrichtungen für jede von ihnen.

5.15.2 „Fahrspurrichtungen“.

Zulässige Fahrspurrichtungen.

Die Schilder 5.15.1 und 5.15.2, die ein Linksabbiegen vom äußersten linken Fahrstreifen zulassen, erlauben auch ein Kehrtwenden von diesem Fahrstreifen.

Die Zeichen 5.15.1 und 5.15.2 gelten nicht für Streckenfahrzeuge. Die Wirkung der vor der Kreuzung angebrachten Zeichen 5.15.1 und 5.15.2 gilt für die gesamte Kreuzung, sofern nicht andere darauf angebrachte Zeichen 5.15.1 und 5.15.2 andere Anweisungen geben.

5.15.3 „Streifenanfang“.

Der Beginn einer zusätzlichen Bergauf- oder Bremsspur. Wenn auf dem vor dem Zusatzfahrstreifen angebrachten Schild das Zeichen 4.6 „Mindestgeschwindigkeitsbegrenzung“ angebracht ist, muss der Fahrer eines Fahrzeugs, der nicht mit der angezeigten oder höheren Geschwindigkeit auf dem Hauptfahrstreifen weiterfahren kann, die Fahrspur auf die Fahrspur wechseln sein Recht.

5.15.4 „Streifenanfang“.

Der Beginn des mittleren Abschnitts einer dreispurigen Straße, die für den Verkehr in eine bestimmte Richtung vorgesehen ist. Wenn das Schild 5.15.4 ein Schild zeigt, das die Bewegung von Fahrzeugen verbietet, ist die Bewegung dieser Fahrzeuge auf der entsprechenden Fahrspur verboten.

5.15.5 „Spurende“. Das Ende einer zusätzlichen Bergauf- oder Beschleunigungsspur.

5.15.6 „Spurende“.

Das Ende eines Abschnitts des Mittelstreifens einer dreispurigen Straße, der für den Verkehr in eine bestimmte Richtung vorgesehen ist.

Wenn das Schild 5.15.7 ein Schild zeigt, das die Bewegung von Fahrzeugen verbietet, ist die Bewegung dieser Fahrzeuge auf der entsprechenden Fahrspur verboten.
Auf Straßen mit vier oder mehr Fahrstreifen können Schilder 5.15.7 mit der entsprechenden Anzahl von Pfeilen verwendet werden.

5.15.8 „Anzahl der Fahrspuren“.

Gibt die Anzahl der Spuren und Spurmodi an. Der Fahrer ist verpflichtet, die Anforderungen der auf den Pfeilen angebrachten Schilder einzuhalten.

5.16 „Haltestelle für Busse und (oder) Trolleybusse.“

5.17 „Haltestelle der Straßenbahn.“

5.18 „Taxiparkplatz.“

5.19.1, 5.19.2 „Fußgängerüberweg“.

Wenn an der Kreuzung keine Markierung 1.14.1 oder 1.14.2 vorhanden ist, wird das Zeichen 5.19.1 rechts von der Fahrbahn am nahen Rand der Kreuzung relativ zu entgegenkommenden Fahrzeugen und das Zeichen 5.19.2 links angebracht der Straße am anderen Rand der Kreuzung.

5.20 „Künstlicher Buckel“.

Zeigt die Grenzen einer künstlichen Rauheit an. Das Schild wird an der nächstgelegenen Grenze des künstlichen Hügels im Verhältnis zu herannahenden Fahrzeugen angebracht.

5.21 „Wohngebiet“.

Das Gebiet, in dem die Anforderungen der Straßenverkehrsordnung der Russischen Föderation gelten und die Verkehrsregeln in einem Wohngebiet festlegen.

5.22 „Ende des Wohngebiets.“

5.23.1, 5.23.2 „Beginn eines besiedelten Gebietes.“

Der Beginn eines besiedelten Gebiets, in dem die Anforderungen der Straßenverkehrsordnung der Russischen Föderation gelten und das Verfahren für den Verkehr in besiedelten Gebieten festlegen.
5.24.1, 5.24.2 „Ende eines besiedelten Gebiets.“

Der Ort, ab dem auf einer bestimmten Straße die Anforderungen der Straßenverkehrsordnung der Russischen Föderation, die das Verfahren für den Verkehr in besiedelten Gebieten festlegt, nicht mehr gelten.

5.25 „Der Beginn einer Siedlung.“

Der Beginn eines besiedelten Gebiets, in dem die Anforderungen der Straßenverkehrsordnung der Russischen Föderation, die die Verkehrsregeln in besiedelten Gebieten festlegt, auf dieser Straße nicht gelten.

5.26 „Ende einer Abrechnung.“

Das Ende eines besiedelten Gebiets, in dem auf dieser Straße nicht die Anforderungen der Straßenverkehrsordnung der Russischen Föderation gelten, die die Verkehrsregeln in besiedelten Gebieten festlegt.

5.27 „Zone mit begrenzten Parkmöglichkeiten.“

Der Ort, an dem das Gebiet (Straßenabschnitt) beginnt, an dem das Parken verboten ist.

5.28 „Ende der Parkverbotszone.“

5.29 „Geregelte Parkzone.“

Der Ort, an dem das Gelände (Straßenabschnitt) beginnt, an dem das Parken erlaubt und durch Schilder und Markierungen geregelt ist.

5.30 Uhr „Ende der geregelten Parkzone.“

5.31 „Zone mit Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung.“

Der Ort, an dem das Gebiet (Straßenabschnitt) beginnt, an dem die Höchstgeschwindigkeit begrenzt ist.

5.32 „Ende der Zone mit Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung.“

5.33 „Fußgängerzone“.

Der Ort, an dem das Gebiet (Straßenabschnitt) beginnt, an dem nur Fußgängerverkehr erlaubt ist.

5.34 „Ende der Fußgängerzone.“

6. Hinweisschilder

Hinweisschilder informieren über die Lage von besiedelten Gebieten und anderen Objekten sowie über etablierte oder empfohlene Verkehrsarten.

6.1 „Allgemeine Höchstgeschwindigkeitsbegrenzungen.“

Allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzungen gemäß den Straßenverkehrsregeln der Russischen Föderation.

Die Geschwindigkeit, mit der auf diesem Straßenabschnitt gefahren werden sollte. Der Wirkungsbereich des Zeichens erstreckt sich bis zur nächsten Kreuzung und wird bei Verwendung des Zeichens 6.2 zusammen mit einem Warnzeichen durch die Länge des Gefahrenbereichs bestimmt.

6.3.1 „Raum drehen.“ Linksabbiegen ist verboten.

6.3.2 „Wendebereich“. Länge des Wendebereichs. Linksabbiegen ist verboten.

6.4 „Parkplatz“.

6.5 „Nothalteleiste“. Nothaltestreifen bei steilem Abstieg.

6.6 „Unterirdischer Fußgängerüberweg.“

6.7 „Oberirdischer Fußgängerüberweg.“

6.8.1 - 6.8.3 „Deadlock“. Eine Straße ohne Durchgang.

6.9.1 „Vorabanweisungen“

6.9.2 „Vorlaufrichtungsanzeige“.

Wegbeschreibungen zu den Siedlungen und anderen Objekten sind auf dem Schild angegeben. Schilder können Bilder des Schildes 6.14.1 enthalten , Autobahn, Flughafen und andere Piktogramme. Das Schild 6.9.1 kann Bilder anderer Schilder enthalten, die über Verkehrsmuster informieren. Am unteren Rand des Zeichens 6.9.1 ist die Entfernung von der Stelle, an der das Zeichen angebracht ist, bis zur Kreuzung oder dem Beginn des Verzögerungsstreifens angegeben.
Das Zeichen 6.9.1 dient auch zur Kennzeichnung einer Umgehung von Straßenabschnitten, auf denen eines der Verbotszeichen 3.11 – 3.15 angebracht ist.

6.9.3 „Verkehrsmuster“.

Die Bewegungsroute, wenn bestimmte Manöver an einer Kreuzung verboten sind oder Bewegungsrichtungen an einer komplexen Kreuzung zulässig sind.

6.10.1 „Richtungsanzeiger“

6.10.2 „Richtungsanzeiger“.

Wegbeschreibungen zu Routenpunkten. Die Schilder können die Entfernung (km) zu den darauf angegebenen Objekten sowie Symbole einer Autobahn, eines Flughafens und andere Piktogramme angeben.

6.11 „Name des Objekts.“

Der Name eines Objekts, das kein besiedeltes Gebiet ist (Fluss, See, Pass, Wahrzeichen usw.).

6.12 „Entfernungsanzeige“.

Entfernung (km) zu Siedlungen entlang der Route.

6.13 „Kilometerzeichen“. Entfernung (km) zum Anfang oder Ende der Straße.

6.14.1, 6.14.2 „Routennummer“.

6.14.1 - der Straße (Route) zugewiesene Nummer; 6.14.2 - Nummer und Richtung der Straße (Route).

6.15.1 - 6.15.3 „Verkehrsrichtung für Lkw.“

6.16 „Haltelinie“.

Der Ort, an dem Fahrzeuge anhalten, wenn eine Ampel verboten ist (Verkehrsleiter).

6.17 „Umleitungsdiagramm“. Route zur Umgehung eines vorübergehend für den Verkehr gesperrten Straßenabschnitts.

Richtung zur Umgehung eines Straßenabschnitts, der vorübergehend für den Verkehr gesperrt ist.

6.19.1, 6.19.2 „Vorläufiger Hinweis für den Spurwechsel auf eine andere Fahrbahn.“

Die Richtung zum Umfahren eines für den Verkehr gesperrten Fahrbahnabschnitts auf einer Straße mit Trennstreifen oder die Bewegungsrichtung zum Zurückkehren auf die rechte Fahrbahn.

Auf den Schildern 6.9.1, 6.9.2, 6.10.1 und 6.10.2, die außerhalb eines besiedelten Gebiets angebracht sind, bedeutet ein grüner oder blauer Hintergrund, dass der Verkehr zu dem angegebenen besiedelten Gebiet bzw. Objekt entlang einer Autobahn oder einem anderen Ort erfolgt Straße. Auf den in einem besiedelten Gebiet angebrachten Schildern 6.9.1, 6.9.2, 6.10.1 und 6.10.2 sind Einfügungen mit einem grünen oder von blauer Farbe bedeuten, dass die Bewegung zu dem angegebenen besiedelten Gebiet oder Objekt nach dem Verlassen dieses besiedelten Gebiets jeweils über eine Autobahn oder eine andere Straße erfolgt; Der weiße Hintergrund des Schildes bedeutet, dass sich das angegebene Objekt an diesem Ort befindet.

7. Dienstleistungsmarken

Serviceschilder informieren über die Lage der jeweiligen Einrichtungen.

7.1 „Sanitätsstation“.

7.2 „Krankenhaus“.

7.3 „Tankstelle“.

7.4 „Fahrzeugwartung“.

7.5 „Autowäsche“.

7.6 „Telefon“.

7.7 „Verpflegungsstation“.

7.8 „Trinkwasser“.

7,9 „Hotel oder Motel.“

7.10 „Camping“.

7.11 „Ruhestätte“.

7.12 „Straßenpatrouillenposten.“

7.13 „Polizei“.

7.14 „Kontrollstelle für den internationalen Straßenverkehr.“

7.15 „Empfangsbereich eines Radiosenders, der Verkehrsinformationen sendet.“

Ein Straßenabschnitt, auf dem Radiosender auf der auf dem Schild angegebenen Frequenz empfangen werden.

Warnsignale


Warnschilder dieser Gruppe informieren Autofahrer über einen gefährlichen Straßenabschnitt, der ein Handeln des Fahrers erfordert. In den meisten Fällen handelt es sich bei Warnzeichen um ein Dreieck mit rotem Rand.

Erläuterungen zu Warnschildern im Straßenverkehr

1.1 Bahnübergang mit Schranke

Sie werden in besiedelten Gebieten 50–100 m, außerhalb besiedelter Gebiete 150–300 m vor Beginn des Gefahrenbereichs installiert. Annäherung an einen mit einer Schranke ausgestatteten Bahnübergang. Der Fahrer ist verpflichtet, die Geschwindigkeit zu reduzieren und die Situation einzuschätzen. Dieses Zeichen wird nur außerhalb des besiedelten Gebiets verdoppelt; das zweite Zeichen wird in einem Abstand von mindestens 50 m vor Beginn des gefährlichen Abschnitts angebracht.

1.2 Bahnübergang ohne Schranke

Sie werden in besiedelten Gebieten 50–100 m, außerhalb besiedelter Gebiete 150–300 m vor Beginn des Gefahrenbereichs installiert. Annäherung an einen Bahnübergang, der nicht mit einer Schranke ausgestattet ist. Der Fahrer ist verpflichtet, die Geschwindigkeit zu reduzieren und die Situation einzuschätzen. Dieses Zeichen wird nur außerhalb des besiedelten Gebiets verdoppelt; das zweite Zeichen wird in einem Abstand von mindestens 50 m vor Beginn des gefährlichen Abschnitts angebracht.

1.3.1 Eingleisige Eisenbahn

Direkt vor Bahnübergängen barrierefrei installiert. Annäherung an einen eingleisigen Bahnübergang, der nicht mit einer Schranke ausgestattet ist. Autofahrer werden vor einem eingleisigen Bahnübergang gewarnt, der nicht mit einer Schranke ausgestattet ist. Der Fahrer ist verpflichtet, die Geschwindigkeit zu reduzieren und die Situation einzuschätzen.

1.3.2 Mehrgleisige Eisenbahn

Direkt vor Bahnübergängen barrierefrei installiert. Annäherung an einen mehrgleisigen Bahnübergang, der nicht mit einer Schranke ausgestattet ist. Autofahrer werden vor einem Bahnübergang mit mehreren Gleisen gewarnt, der nicht mit einer Schranke ausgestattet ist. Der Fahrer ist verpflichtet, die Geschwindigkeit zu reduzieren und die Situation einzuschätzen.

1.4.1 - 1.4.6 Annäherung an einen Bahnübergang

Zusätzliche Warnung vor der Annäherung an einen Bahnübergang außerhalb besiedelter Gebiete. Dieses Schild kann gleichzeitig auf der rechten und linken Straßenseite angebracht werden (der geneigte rote Streifen ist zur Fahrbahn gerichtet). Schilder sind angebracht:

  • 1.4.1, 1.4.4 - für 150 - 300 Meter
  • 1.4.2, 1.4.5 - für 100 - 200 Meter
  • 1.4.3, 1.4.6 - für 50 - 100 Meter
1.5 Kreuzung mit Straßenbahnlinie

Sie werden in besiedelten Gebieten 50–100 m, außerhalb besiedelter Gebiete 150–300 m vor Beginn des Gefahrenbereichs installiert. Warnt vor der Annäherung an eine Kreuzung mit Straßenbahngleisen außerhalb der Kreuzung oder vor der Kreuzung, wenn die Sicht auf die Straßenbahngleise eingeschränkt ist (weniger als 50 m). Bei der Annäherung an eine solche Kreuzung muss der Fahrer besonders vorsichtig sein, da in den meisten Fällen die Straßenbahn Vorfahrt hat, das heißt, der Fahrer muss der Straßenbahn Vorfahrt gewähren. Der Fahrer ist verpflichtet, die Geschwindigkeit zu reduzieren und die Situation einzuschätzen.

1.6 Kreuzung gleichwertiger Straßen

Sie werden in besiedelten Gebieten 50–100 m, außerhalb besiedelter Gebiete 150–300 m vor Beginn des Gefahrenbereichs installiert. Kann mit einem Fußgängerüberweg ausgestattet werden. Sie müssen allen Fahrzeugen, die sich von rechts nähern, und Fußgängern Vorfahrt gewähren. Der Fahrer ist verpflichtet, die Geschwindigkeit zu reduzieren und die Situation einzuschätzen.

1.7 Kreisverkehr

Sie werden in besiedelten Gebieten 50–100 m, außerhalb besiedelter Gebiete 150–300 m vor Beginn des Gefahrenbereichs installiert. Warnt bei Annäherung an einen Kreisverkehr. Die Bewegung im Ring erfolgt gegen den Uhrzeigersinn. Dem Fahrer wird empfohlen, die Geschwindigkeit zu reduzieren und die Situation einzuschätzen.

1.8 Ampelregelung

Sie werden in besiedelten Gebieten 50–100 m, außerhalb besiedelter Gebiete 150–300 m vor Beginn des Gefahrenbereichs installiert. Warnt vor einer Kreuzung, einem Fußgängerüberweg oder einem anderen Straßenabschnitt, auf dem der Verkehr durch eine Ampel geregelt wird. Dem Fahrer wird empfohlen, die Geschwindigkeit zu reduzieren und die Situation einzuschätzen.

1.9 Zugbrücke

Sie werden in besiedelten Gebieten 50–100 m, außerhalb besiedelter Gebiete 150–300 m vor Beginn des Gefahrenbereichs installiert. Zugbrücke oder Fährüberfahrt. Beim Betreten der Fähre müssen Sie den Anweisungen des diensthabenden Fährbeamten Folge leisten und Fahrzeugen, die die Fähre verlassen, die Durchfahrt ermöglichen. Dem Fahrer wird empfohlen, die Geschwindigkeit zu reduzieren und die Situation einzuschätzen. Dieses Zeichen wird nur außerhalb des besiedelten Gebiets verdoppelt; das zweite Zeichen wird in einem Abstand von mindestens 50 m vor Beginn des gefährlichen Abschnitts angebracht.

1.10 Abfahrt zur Böschung

Sie werden in besiedelten Gebieten 50–100 m, außerhalb besiedelter Gebiete 150–300 m vor Beginn des Gefahrenbereichs installiert. Abfahrt zum Damm oder Ufer. Sie warnen Autofahrer davor, sich an eine Böschung, ein Flussufer oder einen See zu begeben, wo die Gefahr besteht, dass das Fahrzeug ins Wasser rutscht. Dem Fahrer wird empfohlen, die Geschwindigkeit zu reduzieren und die Situation einzuschätzen. Dieses Zeichen wird nur außerhalb des besiedelten Gebiets verdoppelt; das zweite Zeichen wird in einem Abstand von mindestens 50 m vor Beginn des gefährlichen Abschnitts angebracht.

1.11.1, 1.11.2 Gefährliche Kurve

Sie werden in besiedelten Gebieten 50–100 m, außerhalb besiedelter Gebiete 150–300 m vor Beginn des Gefahrenbereichs installiert. Kurvenreiche Straße mit kleinem Radius oder eingeschränkter Sicht nach rechts. Der Fahrer muss bedenken, dass in solchen Bereichen Manöver wie Überholen, Wenden und Rückwärtsfahren verboten sind. Der Fahrer ist verpflichtet, die Geschwindigkeit zu reduzieren und die Situation einzuschätzen.

1.12.1, 1.12.2 Gefährliche Kurven

Sie werden in besiedelten Gebieten 50–100 m, außerhalb besiedelter Gebiete 150–300 m vor Beginn des Gefahrenbereichs installiert. Sie warnen Sie vor der Annäherung an einen Straßenabschnitt mit zwei aufeinander folgenden gefährlichen Kurven. Der Fahrer muss bedenken, dass in solchen Bereichen Manöver wie Überholen, Wenden und Rückwärtsfahren verboten sind. Der Fahrer ist verpflichtet, die Geschwindigkeit zu reduzieren und die Situation einzuschätzen.

1.13 Steiler Abstieg
1.14 Steiler Anstieg

Die Zahlen geben die Steigung in Hundertstel an. Besonderheiten: Bei schwierigem Gegenverkehr muss der bergab fahrende Fahrer Vorfahrt gewähren.

1.15 Rutschige Straße

Ein Straßenabschnitt mit erhöhter Glätte der Fahrbahn. Der Fahrer ist verpflichtet, die Geschwindigkeit zu reduzieren.

1.16 holprige Straße

Ein Straßenabschnitt, der Unebenheiten auf der Fahrbahn aufweist (Wellen, Schlaglöcher, unebene Kreuzungen mit Brücken usw.).

1.17 Künstlicher Buckel

Warnt vor künstlichen Unebenheiten auf der Straße.

1.18 Schotterfreigabe

Ein Straßenabschnitt, auf dem Kies, Schotter und dergleichen unter den Rädern von Fahrzeugen herausgeschleudert werden können.

1.19 Gefährlicher Straßenrand

Ein Straßenabschnitt, auf dem das Abbiegen am Straßenrand gefährlich ist.

1.20.1 - 1.20.3 Verengung der Straße
  • 1.20.1 Verengung der Straße auf beiden Seiten.
  • 1.20.2 Verengung der Straße auf der rechten Seite.
  • 1.20.3 Verengung der Straße auf der linken Seite.
1.21 Gegenverkehr

Der Beginn eines Straßenabschnitts (Fahrbahn) mit Gegenverkehr.

1.22 Fußgängerüberweg

Annäherung an einen ungeregelten Fußgängerüberweg.

1,23 Kinder

Ein Straßenabschnitt in der Nähe einer Kinderbetreuungseinrichtung (Schule, Gesundheitslager usw.), auf dessen Fahrbahn Kinder auftauchen können.

1.24 Kreuzung mit einem Radweg oder Fußgängerweg

Warnt vor dem Überqueren eines Fahrrad- oder Fußgängerwegs.

1,25 Straßenarbeiten

Warnt vor Straßenarbeiten in der Nähe.

1.26 Viehtrieb

Warnt davor, dass Vieh in die Nähe getrieben werden könnte.

1.27 Wildtiere

Sie warnen davor, dass wilde Tiere auf die Straße laufen könnten.

1.28 Steinschlag

Ein Straßenabschnitt, auf dem Lawinen, Erdrutsche und Steinschlag möglich sind.

1,29 Seitenwind

Warnt vor starkem Seitenwind. Es ist notwendig, die Geschwindigkeit zu reduzieren und möglichst in der Mitte der Fahrspur zu bleiben, damit Sie im Falle eines Ansturms nicht am Straßenrand oder auf der Gegenfahrbahn landen.

1,30 Tiefflieger

Warnt vor tieffliegenden Flugzeugen.

1.31 Tunnel

Ein Tunnel, in dem es keine künstliche Beleuchtung gibt, oder ein Tunnel, in dem die Sicht auf das Eingangsportal eingeschränkt ist. Bevor Sie in einen Tunnel einfahren, müssen Sie das Abblend- oder Fernlicht einschalten (damit Sie sich bei ausgeschalteter Beleuchtung im Tunnel nicht in einem fahrenden Auto in einem dunklen Raum wiederfinden).

1,32 Stau

Ein Straßenabschnitt, auf dem es einen Stau gibt.

1.33 Sonstige Gefahren

Ein Straßenabschnitt, der Gefahren birgt, die nicht durch andere Warnschilder gekennzeichnet sind.

1.34.1, 1.34.2 Drehrichtung
1.34.3 Drehrichtung

Bewegungsrichtung auf einer kurvigen Straße mit kleinem Radius und eingeschränkter Sicht. Richtung zur Umgehung des zu reparierenden Straßenabschnitts.

Vorrangzeichen

Vorfahrtsschilder geben die Reihenfolge an, in der ein bestimmter Straßenabschnitt/Kreuzung passiert wird: Welcher Fahrzeugführer darf zuerst passieren und wer muss passieren. In den meisten Fällen sind Vorfahrtsschilder im Dreieck (Anliegerstraße, Vorfahrt) angebracht, es gibt aber auch rautenförmige, sechseckige (STOP), runde (Vorteil für den Gegenverkehr) und quadratische (Vorteil für den Gegenverkehr).

Unten unter dem Spoiler sind angedeutet kurze Erläuterungen jedes Verkehrsschild

Erläuterungen zu Vorrangverkehrszeichen

2.1 Hauptstraße

Eine Straße, auf der der Fahrer an Kreuzungen Vorrang hat. Abgesagt am 2.2

2.2 Ende der Hauptstraße

Storniert Zeichen 2.1

2.3.1 Kreuzung mit einer Nebenstraße

Warnt gleichzeitig vor der Nähe von Kreuzungen mit Nebenstraßen rechts und links

2.3.2 - 2.3.7 Kreuzung einer Nebenstraße
  • 2.3.2
  • 2.3.3
  • 2.3.4 Warnt vor der Nähe einer Nebenstraße auf der rechten Seite
  • 2.3.5 Warnt vor der Nähe einer Nebenstraße auf der linken Seite
  • 2.3.6 Warnt vor der Nähe einer Nebenstraße auf der rechten Seite
  • 2.3.7 Warnt vor der Nähe einer Nebenstraße auf der linken Seite
2.4 Nachgeben

Der Fahrer muss Fahrzeugen Vorfahrt gewähren, die sich auf der zu überquerenden Straße und, sofern ein Schild 8.13 vorhanden ist, auf der Hauptstraße bewegen.

2.5 Das Fahren ohne Anhalten ist verboten

Das Fahren ohne Anhalten vor der Haltelinie und, falls keine solche vorhanden ist, vor dem Rand der kreuzenden Fahrbahn ist verboten. Der Fahrer muss Fahrzeugen Vorfahrt gewähren, die sich entlang der Kreuzung bewegen, und wenn ein Schild 8.13 vorhanden ist, entlang der Hauptstraße. Das Schild 2.5 kann vor einem Bahnübergang oder Quarantäneposten angebracht werden. In diesen Fällen muss der Fahrer vor der Haltelinie bzw., falls keine Haltelinie vorhanden ist, vor dem Schild anhalten.

2.6 Vorteil des Gegenverkehrs

Das Befahren enger Straßenabschnitte ist verboten, wenn dadurch der Gegenverkehr behindert werden kann. Der Fahrer muss entgegenkommenden Fahrzeugen Vorfahrt gewähren, die sich in einem engen Bereich oder an der gegenüberliegenden Einfahrt befinden. Wenn ein Motorrad ohne Beiwagen auf Sie zufährt und Sie in einer Engstelle daran vorbeifahren können, können Sie weiterfahren.

2.7 Vorteil gegenüber dem Gegenverkehr

Der Fahrer hat das Recht, zuerst den schmalen Straßenabschnitt zu passieren.

Verbotsschilder


Verkehrsverbotszeichen legen Einschränkungen für die Bewegung bestimmter Fahrzeuge in bestimmten Bereichen/Verkehrsbedingungen fest. Fast alle haben eine runde Form mit rotem Rand (außer denen, die Bewegungseinschränkungen aufheben).

Unten unter dem Spoiler finden Sie kurze Erläuterungen zu jedem Verkehrszeichen.

Erläuterungen zum Verbot von Verkehrszeichen

3.1 Zutritt verboten

Die Einfahrt aller Fahrzeuge in diese Richtung ist verboten. Dieses Verkehrsschild ist auf Einbahnstraßen an der Einfahrt entgegen der Fahrtrichtung zu sehen. Gültig bis zur ersten Kreuzung.

3.2 Keine Bewegung

Alle Fahrzeuge sind verboten. Ausgenommen sind Fahrzeuge des öffentlichen Nahverkehrs und Autos, die Menschen mit Behinderungen transportieren. Gültig bis zur ersten Kreuzung.

3.3 Kraftfahrzeuge sind verboten

Der Verkehr mit Kraftfahrzeugen ist verboten. Gültig bis zur ersten Kreuzung.

3.4 Der LKW-Verkehr ist verboten

Es ist verboten, Lastkraftwagen mit einem auf dem Schild angegebenen zulässigen Höchstgewicht zu fahren (wenn kein Gewicht auf dem Schild steht, nicht mehr als 3,5 Tonnen). Gültig bis zur ersten Kreuzung.

3.5 Motorräder sind verboten

Der Verkehr mit zweirädrigen Kraftfahrzeugen (ausgenommen Mopeds) ist verboten. Gültig bis zur ersten Kreuzung.

3.6 Der Verkehr mit Traktoren ist verboten

Der Traktorverkehr ist verboten. Gültig bis zur ersten Kreuzung.

3.7 Das Fahren mit Anhänger ist verboten

Das Befahren von LKWs und Traktoren mit Anhängern jeglicher Art sowie das Abschleppen von Fahrzeugen ist untersagt. Gültig bis zur ersten Kreuzung.

3.8 Das Mitführen von Pferdefuhrwerken ist verboten

Das Mitführen von Pferdefuhrwerken jeglicher Art sowie von Last- und Reittieren ist verboten. Gültig bis zur ersten Kreuzung.

3.9 Fahrräder sind verboten

Fahrräder und Mopeds sind verboten. Gültig bis zur ersten Kreuzung.

3.10 Der Fußgängerverkehr ist verboten

Der Fußgängerverkehr ist verboten. Gültig bis zur ersten Kreuzung.

3.11 Gewichtsbeschränkung

Der Verkehr von Fahrzeugen (einschließlich Anhängern), deren tatsächliches Gesamtgewicht die auf dem Schild angegebene Zahl übersteigt, ist verboten. Gültig bis zur ersten Kreuzung.

3.12 Gewichtsbegrenzung pro Fahrzeugachse

Es ist verboten, Fahrzeuge zu fahren, deren tatsächliches Gesamtgewicht auf einer Achse die auf dem Schild angegebene Zahl übersteigt. Gültig bis zur ersten Kreuzung. Bei einem zweiachsigen Fahrzeug entfallen 1/3 der Masse auf die Vorderachse und 2/3 auf die Hinterachse. Bei mehr als 2 Achsen wird die Masse gleichmäßig auf diese verteilt.

3.13 Höhenbegrenzung

Die Einfahrt von Fahrzeugen, deren Abmessungen (mit oder ohne Ladung) die festgelegte Höhe überschreiten, ist verboten. Gültig bis zur ersten Kreuzung.

3.14 Breitenbegrenzung

Die Einfahrt von Fahrzeugen, deren Abmessungen (mit oder ohne Ladung) die festgelegte Breite überschreiten, ist verboten. Gültig bis zur ersten Kreuzung.

3.15 Längenbegrenzung

Die Einfahrt von Fahrzeugen, deren Abmessungen (mit oder ohne Ladung) die festgelegte Länge überschreiten, ist verboten. Gültig bis zur ersten Kreuzung.

3.16 Mindestabstandsbegrenzung

Legt den Mindestabstand zwischen Fahrzeugen fest. Gültig bis zur ersten Kreuzung oder Schild 3.31.

3.17.1 Zoll

Es ist verboten, ohne Halt am Kontrollpunkt (Zoll) zu reisen.

3.17.2 Gefahr

Aufgrund eines Unfalls, eines Brandes usw. ist die Durchfahrt aller Fahrzeuge verboten.

3.17.3 Steuerung

Das Durchfahren von Kontrollpunkten ohne anzuhalten ist verboten.

3.18.1 Rechtsabbiegen ist verboten

Das Schild verbietet Rechtsabbiegen und gilt bis zur ersten Kreuzung. Nur geradeaus und links sind erlaubt.

3.18.2 Linksabbiegen ist verboten

Das Schild verbietet nur das Linksabbiegen und gilt bis zur ersten Kreuzung. Geradeaus, rechts und entgegen der Fahrtrichtung ist erlaubt.

3.19 Kehrtwende verboten

Das Abbiegen aller Fahrzeuge ist verboten.

3.20 Überholen ist verboten

Das Überholen aller Fahrzeuge ist verboten. Es ist verboten, alle Fahrzeuge zu überholen, außer langsam fahrende Fahrzeuge, Pferdefuhrwerke, Mopeds und zweirädrige Motorräder ohne Beiwagen. Gültig bis zur ersten Kreuzung bzw. bis den Schildern 3.21 und 3.31.

3.21 Ende der Überholverbotszone

Hebt die Wirkung von Zeichen 3.20 auf

3.22 Das Überholen mit LKWs ist verboten

Das Überholen aller Fahrzeuge ist für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen verboten. Gültig bis zur ersten Kreuzung bzw. bis zu den Schildern 3.23 und 3.31. Außerdem ist das Überholen einzelner Fahrzeuge verboten, wenn diese mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h unterwegs sind. Das Überholen aller Fahrzeuge mit Ausnahme von Pferdefuhrwerken und Fahrrädern durch Traktoren ist verboten.

3.23 Ende des Überholverbots für LKW

Hebt die Wirkung von Zeichen 3.22 auf

3.24 Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung

Es ist verboten, mit einer Geschwindigkeit zu fahren, die die auf dem Schild angegebene Geschwindigkeit überschreitet. Gültig bis zur ersten Kreuzung bzw. bis zum Schild 3.25 oder 3.31, sowie bis zum Schild 3.24 mit abweichendem Zahlenwert.

3.25 Ende der Höchstgeschwindigkeitszone

Hebt die Wirkung von Zeichen 3.24 auf

3.26 Tonsignale sind verboten

Das Ertönen eines akustischen Signals ist verboten, es sei denn, es ist zur Unfallverhütung erforderlich. Gültig bis zur ersten Kreuzung oder Schild 3.31.

3.27 Anhalten ist verboten

Das Anhalten und Parken von Fahrzeugen ist verboten.

3.28 Parkverbot

Das Parken aller Fahrzeuge ist verboten.

3.29 An ungeraden Tagen im Monat ist das Parken verboten

Das Parken ist verboten gerade Zahlen Monate aller Fahrzeuge.

3.30 An geraden Tagen im Monat ist das Parken verboten

An geraden Tagen im Monat ist das Parken aller Fahrzeuge verboten.

3.31 Ende aller Sperrzonen

Hebt die Wirkung der Zeichen 3.16, 3.20, 3.22, 3.24, 3.26-3.30 auf

3.32 Der Verkehr von Fahrzeugen mit gefährlichen Gütern ist verboten

Der Verkehr von Fahrzeugen, die mit „Gefahrgut“-Kennzeichnungsschildern ausgestattet sind, ist verboten. Gültig bis zur ersten Kreuzung

3.33 Der Transport von Fahrzeugen mit explosiver und brennbarer Ladung ist verboten

Die Bewegung von Fahrzeugen, die Sprengstoffe und Produkte sowie andere gefährliche Güter transportieren, die als brennbar gekennzeichnet werden müssen, ist verboten, es sei denn, diese gefährlichen Stoffe und Produkte werden in begrenzten Mengen transportiert, die in der durch besondere Transportvorschriften festgelegten Weise festgelegt werden. Gültig bis zur ersten Kreuzung.

Notwendige Zeichen

Vorgeschriebene Verkehrszeichen zeigen zwingende Bewegungsrichtungen an oder ermöglichen bestimmten Teilnehmergruppen die Fortbewegung auf der Fahrbahn oder bestimmten Abschnitten davon und führen auch bestimmte Beschränkungen ein oder heben sie auf. Sie haben eine runde Form mit blauem Hintergrund, mit Ausnahme von drei rechteckigen Schildern speziell für Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern.

Unten unter dem Spoiler finden Sie kurze Erläuterungen zu jedem Verkehrszeichen.

Erläuterungen zu den vorgeschriebenen Verkehrszeichen

4.1.1 Geradeaus fahren

Die Bewegung ist nur geradeaus erlaubt. Es ist auch erlaubt, rechts in Innenhöfe einzubiegen.

4.1.2 Rechtsfahrt

Bewegung ist nur nach rechts erlaubt.

4.1.3 Linksfahren

Es ist nur das Fahren nach links oder das Abbiegen gestattet, es sei denn, Markierungen oder andere Verkehrszeichen weisen auf etwas anderes hin.

4.1.4 Geradeaus oder rechts fahren

Bewegung ist nur geradeaus oder nach rechts erlaubt.

4.1.5 Geradeaus oder links fahren

Das Fahren ist nur geradeaus, nach links erlaubt, auch Abbiegen ist erlaubt, sofern nicht Markierungen oder andere Verkehrsschilder etwas anderes anzeigen.

4.1.6 Rechts- oder Linksfahrt

Das Fahren ist nur nach links oder rechts erlaubt, auch Kehren ist erlaubt, sofern Markierungen oder andere Verkehrszeichen nichts anderes anzeigen.

4.2.1 Hindernissen auf der rechten Seite ausweichen

Eine Umleitung ist nur rechts erlaubt.

4.2.2 Hindernissen auf der linken Seite ausweichen

Eine Umleitung ist nur auf der linken Seite erlaubt.

4.2.3 Hindernissen rechts oder links ausweichen

Umwege sind aus allen Richtungen zulässig.

4.3 Kreisbewegung

Eine Bewegung in die durch die Pfeile angegebene Richtung ist zulässig.

4.4.1 Radweg oder Fahrspur für Radfahrer

Es sind nur Fahrräder und Mopeds erlaubt. Auch Fußgänger können den Radweg nutzen (sofern kein Geh- oder Fußgängerweg vorhanden ist).

4.4.2 Ende eines Radweges oder Radstreifens
4.5.1 Fußgängerweg

Es ist nur Fußgängerverkehr erlaubt.

  • 4.5.2 Fuß- und Radweg mit kombiniertem Verkehr (Rad- und Fußweg mit kombiniertem Verkehr)
  • 4.5.3 Ende eines Fuß- und Radwegs mit kombiniertem Verkehr (Ende eines Rad- und Radwegs mit kombiniertem Verkehr)
  • 4.5.4, 4.5.5 Fuß- und Radweg mit Verkehrstrennung
  • 4.5.6, 4.5.7 Ende des getrennten Fuß- und Radwegs (Ende des getrennten Rad-/Fußgängerwegs)
4.6 Mindestgeschwindigkeitsbegrenzung

Das Fahren ist nur mit der angegebenen Geschwindigkeit oder höher (km/h) gestattet.

4.7 Ende der Mindestgeschwindigkeitszone

Hebt zuvor eingeführte Geschwindigkeitsbegrenzungen auf.

4.8.1-4.8.3 Bewegungsrichtung von Fahrzeugen mit gefährlichen Gütern

Die Bewegung von Fahrzeugen, die mit „Gefahrgut“-Kennzeichnungsschildern ausgestattet sind, ist nur in der auf dem Schild angegebenen Richtung gestattet.

  • 4.8.1 - gerade.
  • 4.8.2 - nach rechts.
  • 4.8.3 - nach links.

Hinweise auf Sonderregelungen

Durch Sonderregelungsschilder werden bestimmte Verkehrsarten eingeführt oder aufgehoben. In der Regel bestehen diese Schilder aus einem blauen Quadrat mit weißem Muster. Eine Ausnahme bildet die Ausweisung von Autobahnen, besiedelten Gebieten sowie einzelnen Hinweisschildern zu Sonderverkehrszonen.

Unten unter dem Spoiler finden Sie kurze Erläuterungen zu jedem Verkehrszeichen.

Erläuterungen zu Sondervorschriften

5.1 Autobahn

Eine Straße, auf der die Anforderungen der Regeln zur Festlegung des Verfahrens zum Fahren auf Autobahnen gelten.

5.2 Ende der Autobahn

Löscht das Zeichen 5.1

5.3 Straße für Autos

Eine Straße, die nur für Autos, Busse und Motorräder bestimmt ist.

5.4 Ende der Straße für Autos

Hebt die Wirkung von Zeichen 5.3 auf

5.5 Einbahnstraße

Eine Straße oder Fahrbahn, auf der der Fahrzeugverkehr über die gesamte Breite in eine Richtung erfolgt. In der Gegenrichtung wird üblicherweise das Zeichen 3.1 angebracht. Gültig bis Schild 1.21 und 5.6.

5.6 Ende einer Einbahnstraße

Hebt die Wirkung von Zeichen 5.5 auf

5.7.1, 5.7.2 Einfahrt in eine Einbahnstraße

Einfahrt in eine Einbahnstraße oder Fahrbahn

5.8 Rückwärtsbewegung

Der Anfang eines Straßenabschnitts, an dem eine oder mehrere Fahrspuren in die entgegengesetzte Richtung wechseln können.

5.9 Ende der Rückwärtsbewegung

Hebt die Wirkung von Zeichen 5.8 auf.

5.10 Einfahrt in eine Straße mit Gegenverkehr

Einfahren in eine Straße oder Fahrbahn mit Gegenverkehr.

5.11.1 Straße mit Fahrstreifen für Streckenfahrzeuge

Eine Straße, auf der sich Fahrzeuge auf einer speziell dafür vorgesehenen Fahrspur mit Blick auf den Fahrzeugstrom bewegen.

5.11.2 Straße mit Fahrspur für Radfahrer

Eine Straße, auf der sich Radfahrer und Mopedfahrer auf einer speziell dafür vorgesehenen Fahrspur in Richtung des allgemeinen Fahrzeugstroms bewegen.

5.12.1 Straßenende mit Fahrspur für Streckenfahrzeuge

Hebt die Wirkung von Zeichen 5.11.1 auf

5.12.2 Straßenende mit Radweg

Hebt die Wirkung von Zeichen 5.11.2 auf

5.13.1, 5.13.2 Einfahrt in eine Straße mit Fahrspur für Streckenfahrzeuge
5.13.3, 5.13.4 Betreten einer Straße mit Fahrspur für Radfahrer
5.14 Fahrspur für Streckenfahrzeuge

Eine Fahrspur, die nur für den Verkehr von Streckenfahrzeugen vorgesehen ist, die sich in die gleiche Richtung wie der allgemeine Fahrzeugstrom bewegen. Die Wirkung des Schildes erstreckt sich auf den Streifen, über dem es angebracht ist. Die Wirkung eines am rechten Fahrbahnrand angebrachten Schildes erstreckt sich auf den rechten Fahrstreifen.

5.14.1 Spurende für Streckenfahrzeuge

Hebt die Wirkung von Zeichen 5.14 auf

5.15.1 Fahrspuranweisungen

Die Anzahl der Fahrspuren und die zulässigen Bewegungsrichtungen auf jeder von ihnen.

5.15.2 Fahrspurrichtungen

Zulässige Fahrspurrichtungen.

5.15.3 Streifenanfang

Der Beginn einer zusätzlichen Bergauf- oder Bremsspur. Zeigt das vor der Zusatzspur angebrachte Schild das Zeichen 4.6, so muss der Fahrer eines Fahrzeugs, das nicht mit der angegebenen Geschwindigkeit oder höher auf der Hauptspur weiterfahren kann, die Fahrspur auf die rechts von ihm liegende Fahrspur wechseln.

5.15.4 Streifenanfang

Der Beginn des mittleren Abschnitts einer dreispurigen Straße, die für den Verkehr in eine bestimmte Richtung vorgesehen ist. Wenn das Schild 5.15.4 ein Schild zeigt, das die Bewegung von Fahrzeugen verbietet, ist die Bewegung dieser Fahrzeuge auf der entsprechenden Fahrspur verboten.

5.15.5 Spurende

Das Ende einer zusätzlichen Bergauf- oder Beschleunigungsspur.

5.15.6 Spurende

Das Ende eines Abschnitts des Mittelstreifens einer dreispurigen Straße, der für den Verkehr in eine bestimmte Richtung vorgesehen ist.

5.15.7 Spurrichtung

Wenn das Schild 5.15.7 ein Schild zeigt, das die Bewegung von Fahrzeugen verbietet, ist die Bewegung dieser Fahrzeuge auf der entsprechenden Fahrspur verboten. Auf Straßen mit vier oder mehr Fahrstreifen können Schilder 5.15.7 mit der entsprechenden Anzahl von Pfeilen verwendet werden.

5.15.8 Anzahl der Fahrspuren

Gibt die Anzahl der Spuren und Spurmodi an. Der Fahrer ist verpflichtet, die Anforderungen der auf den Pfeilen angebrachten Schilder einzuhalten.

5.16 Standort der Bus- und (oder) Trolleybushaltestelle
5.17 Lage der Straßenbahnhaltestelle
5.18 Taxiparkplatz
5.19.1, 5.19.2 Fußgängerüberweg
  • 5.19.1 Wenn an der Kreuzung keine Markierung 1.14.1 oder 1.14.2 vorhanden ist, wird sie rechts von der Straße an der nächstgelegenen Grenze der Kreuzung angebracht.
  • 5.19.2 Wenn an der Kreuzung keine Markierung vorhanden ist, wird 1.14.1 oder 1.14.2 links von der Straße am anderen Rand der Kreuzung angebracht.
5.20 Künstlicher Buckel

Zeigt die Grenzen einer künstlichen Rauheit an. Das Schild wird an der nächstgelegenen Grenze des künstlichen Hügels im Verhältnis zu herannahenden Fahrzeugen angebracht.

5.21 Wohngebiet

Das Gebiet, in dem die Anforderungen der Straßenverkehrsordnung der Russischen Föderation gelten und die Verkehrsregeln in einem Wohngebiet festlegen.

5.22 Ende des Wohngebiets

Hebt die Wirkung von Zeichen 5.21 auf

5.23.1, 5.23.2 Beginn eines besiedelten Gebietes

Der Beginn eines besiedelten Gebiets, in dem die Anforderungen der Straßenverkehrsordnung der Russischen Föderation gelten und das Verfahren für den Verkehr in besiedelten Gebieten festlegen.

5.24.1, 5.24.2 Ende eines besiedelten Gebiets

Der Ort, ab dem auf einer bestimmten Straße die Anforderungen der Straßenverkehrsordnung der Russischen Föderation, die das Verfahren für den Verkehr in besiedelten Gebieten festlegt, nicht mehr gelten.

5.25 Beginn der Abrechnung

Der Beginn eines besiedelten Gebiets, in dem auf dieser Straße die Anforderungen der Straßenverkehrsordnung der Russischen Föderation, die das Verfahren für den Verkehr in besiedelten Gebieten festlegt, nicht gelten.

5.26 Ende einer Abrechnung

Das Ende der Siedlung wird durch Zeichen 5.25 angezeigt

5.27 Beschränkte Parkzone

Der Ort, an dem das Gebiet (Straßenabschnitt) beginnt, an dem das Parken verboten ist.

5.28 Ende der Parkverbotszone

Hebt die Wirkung von Zeichen 5.27 auf

5.29 Geregelte Parkzone

Der Ort, an dem das Gelände (Straßenabschnitt) beginnt, an dem das Parken erlaubt und durch Schilder und Markierungen geregelt ist.

5.30 Uhr Ende der regulierten Parkzone

Hebt die Wirkung von Zeichen 5.29 auf

5.31 Geschwindigkeitsbegrenzungszone

Der Ort, an dem das Gebiet (Straßenabschnitt) beginnt, an dem die Höchstgeschwindigkeit begrenzt ist.

5.32 Ende der Geschwindigkeitsbegrenzungszone

Hebt die Wirkung von Zeichen 5.31 auf

5.33 Fußgängerzone

Der Ort, an dem das Gebiet (Straßenabschnitt) beginnt, an dem nur Fußgängerverkehr erlaubt ist.

5.34 Ende der Fußgängerzone

Hebt die Wirkung von Zeichen 5.33 auf

Hinweisschilder

Hinweisschilder informieren Verkehrsteilnehmer über die Lage von besiedelten Gebieten und anderen Objekten sowie über etablierte oder empfohlene Verkehrsarten. Meistens werden sie in Form blauer Rechtecke hergestellt

  • mit Pfeilen, die auf die entsprechenden Objekte zeigen
  • Entfernung zu relevanten Objekten
  • Funktionen oder Fahrmodi

Eine Ausnahme bilden leuchtend gelbe vorübergehende Hindernisvermeidungsschilder (einschließlich solcher aufgrund laufender Straßenbauarbeiten usw.).

Unten unter dem Spoiler finden Sie kurze Erläuterungen zu jedem Verkehrszeichen.

Erläuterungen zu Verkehrshinweisschildern

6.1 Allgemeine Höchstgeschwindigkeitsbegrenzungen

Allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzungen gemäß den Straßenverkehrsregeln der Russischen Föderation.

Die Geschwindigkeit, mit der auf diesem Straßenabschnitt gefahren werden sollte. Der Wirkungsbereich des Zeichens erstreckt sich bis zur nächsten Kreuzung und wird bei Verwendung des Zeichens 6.2 zusammen mit einem Warnzeichen durch die Länge des Gefahrenbereichs bestimmt.

6.3.1 Wenderaum

Zeigt an, wohin man sich wenden muss.

6.3.2 Wendebereich

Länge des Wendebereichs.

6.4 Parken (Parkplatz)

Dieses Schild erlaubt das Parken aller Fahrzeuge, Autos, Busse und Motorräder.

6.5 Nothaltespur

Nothaltestreifen bei steilem Abstieg.

6.6 Unterirdischer Fußgängerüberweg

Bezeichnet einen Ort, an dem Fußgänger die Straße mithilfe eines unterirdischen Fußgängerüberwegs sicher überqueren können.

6.7 Fußgängerüberweg

Zeigt einen Ort an, an dem Fußgänger die Straße mithilfe eines erhöhten Fußgängerüberwegs sicher überqueren können.

6.8.1 - 6.8.3 Deadlock

Kennzeichnet einen Straßenabschnitt, auf dem kein Durchgangsverkehr möglich ist, ohne den Verkehr in Richtung Sackgasse zu verbieten.

6.9.1 Vorwärtsrichtungsanzeige

Wegbeschreibungen zu den Siedlungen und anderen Objekten sind auf dem Schild angegeben. Die Schilder können Abbildungen des Schildes 6.14.1, Autobahnsymbole, Flughafensymbole und andere Piktogramme enthalten. Das Schild kann Bilder anderer Schilder enthalten, die über Verkehrsmuster informieren. Am unteren Rand des Schildes ist die Entfernung vom Standort des Schildes bis zur Kreuzung bzw. dem Beginn des Verzögerungsstreifens angegeben. Das Schild dient auch zur Kennzeichnung einer Umgehung von Straßenabschnitten, auf denen eines der Verbotszeichen 3.11-3.15 angebracht ist.

6.9.2 Vorwärtsrichtungsanzeige

Bewegungsrichtung zu den auf dem Schild angegebenen Siedlungen und anderen Objekten.

6.9.3 Verkehrsmuster

Die Bewegungsroute, wenn bestimmte Manöver an einer Kreuzung verboten sind oder Bewegungsrichtungen an einer komplexen Kreuzung zulässig sind.

6.10.1 Fahrtrichtungsanzeiger

Wegbeschreibungen zu Routenpunkten. Schilder können die Entfernung zu den darauf angegebenen Objekten (km) angeben und Symbole einer Autobahn, eines Flughafens usw. enthalten.

6.10.2 Fahrtrichtungsanzeiger

Bewegungsrichtung zu Routenpunkten. Schilder können die Entfernung zu den darauf angegebenen Objekten (km) angeben und Symbole einer Autobahn, eines Flughafens usw. enthalten.

6.11 Name des Objekts

Der Name eines Objekts, das kein besiedeltes Gebiet ist (Fluss, See, Pass, Wahrzeichen usw.).

6.12 Entfernungsanzeige

Entfernung (in Kilometern) zu Siedlungen entlang der Route.

6,13-Kilometer-Schild

Entfernung (in Kilometern) zum Anfang oder Ende der Straße.

6.14.1, 6.14.2 Routennummer
  • 6.14.1 Der Straße (Route) zugewiesene Nummer.
  • 6.14.2 Nummer und Richtung der Straße (Route).
6.15.1 - 6.15.3 Fahrtrichtung für LKW
6.16 Stopplinie

Der Ort, an dem Fahrzeuge anhalten, wenn eine Ampel verboten ist (Verkehrsleiter).

6.17 Umleitungsschema

Route zur Umgehung eines vorübergehend für den Verkehr gesperrten Straßenabschnitts.

6.18.1 - 6.18.3 Umleitungsrichtung

Richtung zur Umgehung eines Straßenabschnitts, der vorübergehend für den Verkehr gesperrt ist.

6.19.1, 6.19.2 Voranzeige für den Spurwechsel auf eine andere Fahrbahn

Die Richtung zum Umfahren eines für den Verkehr gesperrten Fahrbahnabschnitts auf einer Straße mit Trennstreifen oder die Bewegungsrichtung zum Zurückkehren auf die rechte Fahrbahn.

6.20.1, 6.20.2 Notausgang

Gibt die Stelle im Tunnel an, an der sich der Notausgang befindet.

6.21.1, 6.21.2 Bewegungsrichtung zum Notausgang

Gibt die Richtung zum Notausgang und die Entfernung dorthin an.

Dienstleistungsmarken

Die Wirkung aller Serviceschilder hat ausnahmslos rein informativen Charakter und verpflichtet den Autofahrer zu nichts. Diese Schilder werden verwendet, um Verkehrsteilnehmer über bestimmte Möglichkeiten entlang ihrer Route zu informieren, die sie auf Wunsch (oder bei Bedarf) nutzen können. Die Symbole und Aufschriften auf den Schildern sind klar, es bedarf jedoch noch einer kleinen Erläuterung.

Erläuterungen zu Dienstleistungsmarken

7.1 Sanitätsstation

7.2 Krankenhaus

7.3 Tankstelle

7.4 Fahrzeugwartung

7.5 Autowäsche

7.6 Telefon

7.7 Verpflegungsstation

7.8 Trinkwasser

7,9 Hotel oder Motel

7.10 Camping

7.11 Rastplatz

7.12 Straßenpatrouillenposten

7.13 Polizei

7.14 Kontrollpunkt für den internationalen Straßentransport

7.15 Empfangsbereich eines Radiosenders, der Verkehrsinformationen sendet

Ein Straßenabschnitt, auf dem Radiosender mit der auf dem Schild angegebenen Frequenz empfangen werden.

7.16 Funkkommunikationszone mit Rettungsdiensten

Ein Straßenabschnitt, auf dem im zivilen 27-MHz-Band ein Funkkommunikationssystem mit Rettungsdiensten betrieben wird.

7.17 Pool oder Strand

7.18 Toilette

7.19 Notruftelefon

Gibt den Standort an, an dem sich das Telefon zum Anrufen von Notdiensten befindet.

7.20 Feuerlöscher

Zeigt den Standort des Feuerlöschers an.

Zeichen Weitere Informationen(Klarstellungszeichen)

Schilder werden, mit bestimmten Ausnahmen, nicht einzeln, sondern immer in Kombination mit einem der Hauptschilder verwendet. Entwickelt, um den Betrieb bestimmter Verkehrszeichen zu erweitern (zu klären).

Unten unter dem Spoiler finden Sie kurze Erläuterungen zu einigen Verkehrszeichen.

Erläuterungen zu zusätzlichen Hinweisschildern

8.1.1 Entfernung zum Objekt

Angegeben ist die Entfernung vom Schild bis zum Beginn des Gefahrenabschnitts, dem Ort, an dem die entsprechende Beschränkung eingeführt wird, oder einem bestimmten Objekt (Ort), das sich in Fahrtrichtung davor befindet.

8.1.2 Entfernung zum Objekt

Gibt den Abstand vom Schild 2.4 zur Kreuzung an, wenn das Schild 2.5 unmittelbar vor der Kreuzung angebracht ist.

8.1.3, 8.1.4 Abstand zum Objekt

Gibt die Entfernung zu einem Objekt abseits der Straße an.

8.2.1 Abdeckung

Gibt die Länge eines gefährlichen Straßenabschnitts an, der durch Warnschilder gekennzeichnet ist, oder den Abdeckungsbereich von Verbots- und Hinweisschildern.

8.2.2 – 8.2.6 Abdeckung
  • 8.2.2 Gibt den Abdeckungsbereich der Verbotszeichen 3.27-3.30 an.
  • 8.2.3 Zeigt das Ende des Abdeckungsbereichs der Zeichen 3.27-3.30 an.
  • 8.2.4 Informiert Fahrer darüber, dass sie sich im Abdeckungsbereich der Schilder 3.27-3.30 befinden.
  • 8.2.5, 8.2.6 Geben Sie die Richtung und den Erfassungsbereich der Schilder 3.27-3.30 an, wenn das Anhalten oder Parken entlang einer Seite des Platzes, der Fassade eines Gebäudes usw. verboten ist.
8.3.1 - 8.3.3 Handlungsanweisungen

Geben Sie die Wirkungsrichtung der vor der Kreuzung angebrachten Schilder oder die Bewegungsrichtung zu gekennzeichneten Objekten an, die sich direkt neben der Straße befinden.

8.4.1 - 8.4.8 Fahrzeugtyp

Geben Sie den Fahrzeugtyp an, für den das Zeichen gilt:

  • Tabelle 8.4.1 erweitert die Wirkung des Zeichens auf LKWs, auch mit Anhänger, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen.
  • Schild 8.4.3 – für Pkw sowie Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen.
  • Schild 8.4.8 – für Fahrzeuge, die mit „Gefahrgut“-Kennzeichnungsschildern ausgestattet sind.
8.4.9 - 8.4.14 Zusätzlich zum Fahrzeugtyp

Geben Sie den Fahrzeugtyp an, der nicht unter das Schild fällt.

8.5.1 Samstage, Sonntage und Feiertage
8.5.2 Werktage

Geben Sie die Wochentage an, an denen das Zeichen gültig ist.

8.5.3 Wochentage

Geben Sie die Wochentage an, an denen das Zeichen gültig ist.

8.5.4 Dauer

Gibt die Tageszeit an, zu der das Zeichen gültig ist.

8.5.5 - 8.5.7 Dauer

Geben Sie die Wochentage und die Tageszeit an, an denen das Zeichen gültig ist.

8.6.1 - 8.6.9 Methode zum Parken des Fahrzeugs

Geben Sie die Methode zum Parken des Fahrzeugs in der Nähe des Gehwegs an und verwenden Sie diese in Verbindung mit dem Schild 6.4

Die Plakette 8.6.1 weist darauf hin, dass alle Fahrzeuge auf der Fahrbahn entlang des Gehwegs geparkt werden müssen.

Die Schilder 8.6.2 – 8.6.9 weisen darauf hin, dass der Parkplatz für Autos und Motorräder vorgesehen ist, die in der auf dem Schild angegebenen Weise abgestellt werden müssen.

8.7 Parken bei abgestelltem Motor

Weist darauf hin, dass auf einem mit dem Schild 6.4 gekennzeichneten Parkplatz das Parken von Fahrzeugen nur bei abgestelltem Motor gestattet ist.

8.8 Kostenpflichtige Dienste

Zeigt an, dass Dienstleistungen nur gegen Gebühr bereitgestellt werden.

8.9 Begrenzung der Parkdauer

Gibt die maximale Aufenthaltsdauer eines Fahrzeugs auf einem durch Schild 6.4 gekennzeichneten Parkplatz an.

8.10 Fahrzeuginspektionsbereich

Zeigt an, dass sich auf dem mit dem Schild 6.4 oder 7.11 gekennzeichneten Gelände eine Überführung oder ein Inspektionsgraben befindet.

8.11 Maximale Gewichtsgrenze

Zeigt an, dass das Schild nur für Fahrzeuge gilt, deren zulässiges Höchstgewicht höher ist als das auf dem Schild angegebene.

8.12 Gefährliche Schulter

Warnt davor, dass das Betreten des Straßenrandes aufgrund von Reparaturarbeiten gefährlich ist. Wird mit dem Zeichen 1,25 verwendet.

8.13 Hauptstraßenrichtung

Gibt die Richtung der Hauptstraße an einer Kreuzung an.

8.14 Fahrspur

Zeigt die Fahrspur an, die durch ein Schild oder eine Ampel abgedeckt ist.

8.15 Blinde Fußgänger

Zeigt an, dass der Fußgängerüberweg von Blinden genutzt wird. Wird mit den Schildern 1.22, 5.19.1, 5.19.2 und Ampeln verwendet.

8.16 Nassbeschichtung

Zeigt an, dass das Zeichen für den Zeitraum gilt, in dem die Fahrbahnoberfläche nass ist.

8.17 Behinderte

Zeigt an, dass die Wirkung des Zeichens 6.4 nur für motorisierte Rollstühle und Autos gilt, an denen „Behinderten“-Kennzeichnungsschilder angebracht sind.

8.18 Außer für Behinderte

Weist darauf hin, dass die Wirkung der Schilder nicht für motorisierte Rollstühle und Autos gilt, an denen die Kennzeichnungsschilder „Behinderte“ angebracht sind.

8.19 Gefahrgutklasse

Gibt die Nummer der Gefahrgutklasse(n) gemäß GOST 19433-88 an.

8.20.1, 8.20.2 Art des Fahrzeugdrehgestells

Wird mit Zeichen 3.12 verwendet. Gibt die Anzahl der benachbarten Achsen des Fahrzeugs an, für die jeweils die auf dem Schild angegebene Masse die maximal zulässige ist.

8.21.1 - 8.21.3 Art des Streckenfahrzeugs

Wird mit Schild 6.4 verwendet. Legen Sie den Parkplatz für Fahrzeuge an U-Bahn-, Bus- (Trolleybus-) oder Straßenbahnhaltestellen fest, an denen ein Umstieg auf das entsprechende Verkehrsmittel möglich ist.

8.22.1 - 8.22.3 Hindernis

Sie zeigen das Hindernis und die Richtung an, in der es vermieden werden muss. Wird mit den Schildern 4.2.1-4.2.3 verwendet.

8.23 Foto- und Videoaufzeichnung

Wird mit den Schildern 1.1, 1.2, 1.8, 1.22, 3.1-3.7, 3.18.1, 3.18.2, 3.19, 3.20, 3.22, 3.24, 3.27-3.30, 5.14, 5.21, 5.27 und 5.31 sowie mit Ampeln verwendet. Weist darauf hin, dass im Erfassungsbereich eines Verkehrszeichens oder auf einem bestimmten Straßenabschnitt Ordnungswidrigkeiten mit automatischen speziellen technischen Mitteln, die die Funktion des Fotografierens, Filmens und Videoaufzeichnens haben, oder mittels Fotografieren, Filmen erfasst werden können und Videoaufzeichnung.

8.24 Der Abschleppwagen funktioniert

Zeigt an, dass ein Fahrzeug im Wirkungsbereich der Verkehrszeichen 3.27-3.30 festgehalten wird.

Neue Schilder 2018

Neue Größen

Die erste Neuerung betrifft die Größe der verwendeten Verkehrszeichen, auch der bestehenden. Das aktuelle GOST erlaubt die Verwendung von Schildern mit Standardgrößen von 600 bis 1.200 Millimetern (im Durchmesser oder pro Seite, wenn das Schild quadratisch, rechteckig oder dreieckig ist).

Die neue Norm „um ein angenehmes städtisches Umfeld zu schaffen und die Sichtbarkeit zu verbessern“ empfiehlt die Verwendung von Schildern der Standardgrößen 400 und 500 Millimeter – sie werden auf Straßen mit niedrigen Geschwindigkeitsbegrenzungen und in dichter Bebauung sowie außerhalb besiedelter Gebiete angebracht – auf Straßen ohne befestigte Flächen und auf einspurigen Straßen. Es wird erwartet, dass eine Verringerung der Größe des Zeichens die Lesbarkeit nicht beeinträchtigt, sondern verbessert Aussehen Straßen.

Neue Schilder

Neue Halte- und Parkverbotsschilder „dürfen senkrecht zu den Hauptverkehrszeichen angebracht werden, auch an Gebäudewänden und Zäunen“.

Daher müssen Sie bei der Auswahl eines Halte- und Parkplatzes nicht nur bestehende Bedingungen wie gerade-ungerade Tage berücksichtigen, sondern auch Mauern und Zäune inspizieren, um zusätzlich zu klären, für welchen Straßenabschnitt die festgelegten Einschränkungen gelten.

Zur „zusätzlichen optischen Kennzeichnung“ von Kreuzungen mit „Waffel“-Markierung 3.34d wurde das Schild „Einfahrt zur Kreuzung bei Stau verboten“ geschaffen.

Damit ist dies bereits die dritte Anweisung der Verkehrsordnung, die das Einfahren in eine verstopfte Kreuzung verbietet: Schließlich gibt es neben den beiden oben genannten noch den Paragraphen 13.2 der Verkehrsordnung, der genau das besagt, und den Paragraphen 12.13.1 der Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten sieht für diesen Verstoß eine Geldstrafe von 1.000 Rubel vor.

Rückwärtsverkehrszeichen sollen auf einen Straßenabschnitt hinweisen, auf dem der Verkehr in jede andere Richtung als die Gegenrichtung verboten ist.

Zwei solcher Zeichen wurden gleichzeitig eingeführt, aber ihr Anwendungsbereich scheint sehr begrenzt zu sein – so sehr, dass die Verfasser des Standards sie ohne Abbildungen beließen.

Das Schild „Eigene Straßenbahnspur“ erfüllt, wie einige andere auch, eine Doppelfunktion: Es kann zusätzlich zu den entsprechenden Markierungen über reservierten Straßenbahngleisen angebracht werden.

Der Einsatz kann in bestimmten Gebieten gerechtfertigt sein, beispielsweise im Winter, wenn die Markierungen unter einer Schneeschicht verborgen sind.

Drei weitere neue Schilder weisen den Weg Verkehr für öffentliche Verkehrsmittel.

Im Gegensatz zu anderen Schildern wie der „Spur für Streckenfahrzeuge“ und Varianten des Verlassens der Straße, die „normale“ Fahrer vor Verstößen gegen die Verkehrsregeln schützen sollen, sind diese Schilder nicht ganz eindeutig, da sie sich tatsächlich ausschließlich an die Verkehrsregeln richten Fahrer der Streckenfahrzeuge selbst, die auch ohne ihre tägliche Route kennen. Mit anderen Worten: Alle anderen Treiber brauchen sie einfach nicht.

Eine Gruppe von Schildern, die die Bewegungsrichtung entlang einer Fahrspur oder Fahrspuren regeln, ergänzt die Kohorte der vorhandenen Schilder.

Darüber hinaus ist der Spielraum für Kreativität hier sehr groß, da der Standard „die freie Platzierung von Pfeilen in Abhängigkeit von der Flugbahn und der Anzahl der Bewegungsrichtungen von der Fahrspur aus ermöglicht“ und auf den Pfeilen selbst „zusätzliche Informationsschilder angebracht werden können“.

Die nächste Gruppe von Schildern sind Schilder, die den Anfang und das Ende des Streifens anzeigen. Erstere können wie der Verkehr auf Fahrspuren unterschiedliche Konfigurationen und Inhalte haben zusätzliche Schilder, und letztere enthalten im Gegensatz zu den bereits in den Verkehrsregeln vorhandenen Zeichen 5.15.5 und 5.15.6 Informationen über die Priorität beim Zusammenführen von Bächen.

Zusätzlich zu den üblichen Vorfahrtsschildern „Vorfahrt“ und „Hauptstraße“ werden Schilder angebracht, die über den Spurwechsel auf eine parallele Fahrbahn und das Ende einer parallelen Fahrbahn informieren.

Theoretisch sollten sie den Fahrern in solchen Gebieten das Leben erleichtern – aber die Vorfahrtsschilder auf ihnen duplizieren tatsächlich die bestehenden, allerdings in kleinerer Größe, und nur das System selbst kann den Verkehrsteilnehmern neue Informationen liefern. Die Frage ist nur, ob diese Informationen zum Bestehen des Abschnitts benötigt werden.

Eine Kombination aus Stoppschild und Routenanzeige ändert nichts am Leben der Autofahrer.

Sein Zweck besteht lediglich darin, die Informationen, die derzeit in zwei getrennte Informationen unterteilt sind, in einem Schild zu vereinen – dies wird den Fahrgästen öffentlicher Verkehrsmittel das Leben erleichtern und das Schild selbst wird für die Verkehrsteilnehmer nicht schwieriger wahrzunehmen.

Zusätzliche Schilder, die auf einen Fußgängerüberweg hinweisen, legitimieren spezielle reflektierende Rahmen um den Fußgängerüberweg herum vorhandenes Schild- jedoch nur an ungeregelten Fußgängerüberwegen und an Kreuzungen an Orten ohne künstliche Beleuchtung oder eingeschränkter Sicht.

Das ist einerseits logisch, aber andererseits wäre es angesichts der Qualität der Beleuchtung vieler Stadtstraßen und der generellen „Schmerzlosigkeit“ dieser Rahmen für die Wahrnehmung und ihres großen Nutzens möglich, ihren Einsatz zuzulassen bestimmte Bereiche innerhalb der Stadt.

Ein paar weitere neue Schilder für Fußgängerüberwege weisen den Autofahrer darauf hin diagonaler Fußgängerüberweg.

Die Anweisung des Standards, dass diese Schilder anstelle von „normalen“ Fußgängerüberwegschildern angebracht werden sollten, gibt Hoffnung, dass es vor großen Kreuzungen keine Schilder mehr geben sollte. Das Schild selbst ist vor allem dann wirksam, wenn der Zebrastreifen auf der Straße nicht sichtbar ist. Für Fußgänger werden die neuen Schilder übrigens durch eine spezielle Informationstafel ergänzt, die auf die Möglichkeit des diagonalen Überquerens hinweist.

Ein sehr wichtiges und theoretisch nützliches Zeichen für Fahrer, das durch die neue Norm eingeführt wurde, ist „ Geben Sie allen nach und Sie können rechts abbiegen».

Sowohl die Idee als auch ihre versuchsweise Umsetzung sind nicht neu – ein Experiment zur Anwendung einer solchen Regel wurde bereits vor einigen Jahren durchgeführt. Gemessen an der Tatsache, dass die Marke auch im neuen vorläufigen Standard auftauchte, waren die Ergebnisse eher positiv und die Marke hat eine Chance, dauerhaft zu werden.

Eine Reihe von Zeichen, die gleichzeitig gut und schlecht aussehen, ist „ Fahrtrichtung an der nächsten Kreuzung».

Die Vor- und Nachteile dieser Schilder liegen auf der Hand: Einerseits erleichtern sie Autofahrern, die sie nicht kennen, das Navigieren auf mehrspurigen Straßen, indem sie ihnen ermöglichen, bereits im Voraus die richtige Fahrspur einzunehmen Andererseits wird diese große Leinwand über den „Wegweiserspuren“ angebracht, die den Verkehr an der aktuellen Kreuzung regeln. Das heißt, statt eines großen Schilderblocks über der Kreuzung werden es zwei sein – und das wird zumindest zunächst die Wahrnehmung erschweren.

Fahrrad- und Fußgängerzone– Neuerung des vorläufigen Standards. Das Schild wird in Bereichen angebracht, in denen „nur Fußgänger und Radfahrer zugelassen sind, sofern Fußgänger und Radfahrer nicht in getrennte Gruppen getrennt sind“ und „die Einfahrt von Fahrzeugen möglich ist“.

Dieses Zeichen unterscheidet sich vom bestehenden Zeichen 4.5.2, das auf einen Rad- und Fußgängerweg mit kombiniertem Verkehr hinweist (insbesondere ist ein völliges Fahrverbot für Autos zu kennzeichnen und Anfang und Ende müssen gekennzeichnet sein).

Eine große Anzahl neuer Schilder, die durch die neue Norm eingeführt werden, betrifft das Parken. Erstens die Zeichen „ kostenpflichtiges Parken„Kombinierte die bestehenden Schilder 6.4 und 8.8 und führte aus irgendeinem Grund zwei gleichwertige Schilder ein, um auf gebührenpflichtiges Parken hinzuweisen. Zeichen " Behindertenparkplatz" blieb glücklicherweise in einer einzigen Version, wurde aber auch durch die Kombination von Zeichen 6.4 und 8.17 erhalten.

Parken abseits der Straße jetzt auch angegeben eigene Zeichen– intuitiv, aber auch dupliziert.

Wir haben das Parkschild mit den Zusatzschildern 8.6.1 – 8.6.9 und für Schilder „ Parken mit einer Fahrzeugverstauungsmethode" - Dies geschah, "um Platz und Material zu sparen". Darüber hinaus ist hier eine Fischgräten-Parkstruktur entstanden – und zwar auch in zwei gleichwertigen Varianten.

Zwei Schilder weisen nun auf Parkmöglichkeiten hin Anzahl der Parkplätze.

Hier wird die Anzahl der Schilder offensichtlich durch die Art des Parkens – gebührenpflichtig oder kostenlos – begründet.

Aber selbst das schien nicht genug zu sein. Analog zu den oben genannten Halte- und Parkverbotsschildern wurden neue Schilder eingeführt Parkanweisungen, die „senkrecht zu den Hauptverkehrszeichen angebracht werden dürfen, auch an Gebäudewänden und Zäunen“. Generell gibt es noch viel mehr Gründe, sich umzuschauen und Wände und Zäune zu scannen.

Nun, der letzte Teil des neuen vorläufigen Standards enthält neue Zeichen für zusätzliche Informationen – Informationsschilder. Also das Zeichen „ Zeitlimit» wird zusätzlich zu den Schildern zur Parkregelung angebracht und kann ggf. erforderliche Zeitangaben enthalten.

Die Saisonalität bestimmter Charaktere kann durch das Zeichen „ Monate».

Unter dem Schild 6.4 „Parken (Parkplatz)“ wird in Fällen, in denen die Breite der Parkplätze weniger als 2,25 m beträgt, nun ein Schild angebracht: „ Breitenbegrenzung„, gibt die maximal zulässige Breite eines Autos an, das geparkt werden darf – das heißt, Besitzer großer Autos sollten ihr Wissen auffrischen, indem sie die genaue Breite ihres Fahrzeugs in der Bedienungsanleitung überprüfen.

Nun, ein Vierteljahrhundert nach der Verabschiedung der russischen Verkehrsordnung, tauchte darin ein Schild „Gehörlose Fußgänger“ auf, das mit dem bereits bestehenden Schild 8.15 „Blinde Fußgänger“ ein Paar bildete. Überraschend ist nicht so sehr das Erscheinen dieses Zeichens, sondern der Moment seines Erscheinens – war es vorher wirklich nicht nötig?

Ein weiteres neues Schild, das mit der Einführung des vorläufigen Standards erscheinen wird, ist ein Schild mit dem vagen Namen „ Fahrzeugtyp" Zusammen mit dem Schild 6.4 „Parken (Parkplatz)“ werden bei Bedarf Sonderparkplätze für Reisebusse geschaffen.

Praktischer Nutzen
Alle diese Schilder werden vorerst nur in drei Städten von föderaler Bedeutung verwendet: Moskau, St. Petersburg und Sewastopol. Das Experiment wird bis November 2020 dauern, danach wird die Verkehrspolizei Rückschlüsse ziehen, was noch herauskommt neues System- Nutzen oder Verwirrung.

Verkehrszeichen werden in 8 Typen eingeteilt:

Warnsignale
Verbotsschilder
Notwendige Zeichen
Hinweise auf Sonderregelungen
Hinweisschilder
Dienstleistungsmarken
Zusätzliche Hinweisschilder (Schilder)

Verkehrsschilder duplizieren häufig Fahrbahnmarkierungen. Alles zum Thema Straßenmarkierungen können Sie in unserer Rubrik lesen Strassenmarkierungen.

Beschreibung der Verkehrszeichen.

Warnsignale- die erste Kategorie von Verkehrszeichen. Warnzeichennummern beginnen mit der Zahl „1“. Schilder dieser Kategorie informieren den Fahrer über Gefahren im Straßenverkehr. Schilder warnen vor der Annäherung an einen Bahnübergang, gefährlichen Abzweigungen, steilen Anstiegen oder Gefällen oder einer Verengung der Straße.

Vorrangzeichen- die zweite Kategorie von Verkehrszeichen. Die Nummern der Prioritätszeichen beginnen mit der Zahl „2“. Schilder in dieser Kategorie geben Zugprioritäten für das Überqueren von Straßen (Kreuzungen) oder das Durchfahren enger Straßenabschnitte vor. Die Kategorie der Prioritätszeichen umfasst folgende Zeichen: die Hauptstraße, Vorfahrt, Kreuzung mit einer Nebenstraße usw.

Verbotsschilder– die dritte Kategorie von Verkehrszeichen. Die Nummern der Verbotsschilder beginnen mit der Zahl „3“. Schilder dieser Kategorie verbieten die Bewegung der auf dem Schild abgebildeten Fahrzeuge und mit wenigen Ausnahmen auch die Bewegung aller Fahrzeuge. Das Anhalten, Parken und Überholen von Fahrzeugen ist verboten und die Geschwindigkeitsbegrenzungen sind begrenzt.

Notwendige Zeichen– die vierte Kategorie von Verkehrszeichen. Die Nummern der Gebotszeichen beginnen mit der Zahl „4“. Schilder dieser Kategorie verpflichten Fahrzeugführer, sich nur in der durch das Schild vorgeschriebenen Richtung zu bewegen, begrenzen die Mindestgeschwindigkeit usw.

Hinweise auf Sonderregelungen– die fünfte Gruppe von Verkehrszeichen. Die Nummern der Sondervorschriftenzeichen beginnen mit der Zahl „5“. Schilder dieser Kategorie regeln eine Einbahnstraße, weisen auf ein Wohngebiet, Autobahnen, eine Straße für Autos, Fußgängerüberwege, eine künstliche Unebenheitszone, den Anfang und das Ende besiedelter Gebiete, die Bewegungsrichtung entlang von Fahrspuren usw. hin.

Hinweisschilder– die sechste Gruppe von Verkehrszeichen. Die Nummern der Hinweisschilder beginnen mit der Zahl „6“. Schilder in dieser Kategorie informieren Fahrer über Parkplätze, Straßennummern, Namen von Objekten, Verkehrsmuster an einer komplexen Kreuzung, weisen auf Richtungen hin, die auf einen Wendepunkt oder Wendebereich hinweisen usw.

Dienstleistungsmarken- die siebte Kategorie von Verkehrszeichen. Dienstzeichennummern beginnen mit der Zahl „7“. Informieren Sie Autofahrer über das Vorhandensein von Tankstellen, Hotels, Autowerkstätten und Rast- oder Übernachtungsmöglichkeiten auf der Straße.

Zusätzliche Hinweisschilder– die letzte achte Gruppe von Verkehrszeichen. Die Anzahl der Zusatzzeichen beginnt mit der Zahl „8“. Sie zeigen den Fahrern den Beginn oder das Ende des Erfassungsbereichs der Schilder an, unter denen das Schild angebracht ist, die Länge des gefährlichen Straßenabschnitts, die Art des Fahrzeugs, das von dem Schild abgedeckt wird, unter dem das Schild angebracht ist Art des Parkens usw.

Verkehrszeichen 2019 mit Erläuterungen und neuesten Änderungen sind eine hervorragende Einführung für Anfänger, geschrieben in einfacher und verständlicher Sprache.

Bußgelder, Unfälle, Strafurteile, zerbrochene Schicksale, Tod geliebter Menschen auf dem Asphalt – all das sind die Ergebnisse des Studiums der Verkehrsregeln in Fahrschulen, wo der Stoff langweilig, ausdruckslos und prägnant vermittelt wird.

Diese Übersicht über Verkehrszeichen mit Bildern und verständlichen Erklärungen ist korrekt und kreative Arbeit professioneller Ausbilder und Lehrer Alexey Puloroshev.

In diesem Artikel:

Die neuesten Nachrichten zu Schildern und Markierungen sowie zu Gesetzesänderungen erscheinen zeitnah auf dieser Seite.

Allgemeiner Überblick über Verkehrszeichen

Der Einfachheit halber ist das Handbuch in mehrere Teile unterteilt, die jeweils einem eigenen Abschnitt gewidmet sind. Jeder Abschnitt enthält Verkehrsschilder mit Bildern und Erklärungen.

Wenn Sie für jeden Teil etwa 5 Minuten aufwenden, können Sie leicht lernen, die wichtigsten Verkehrszeichen zu verstehen und sich problemlos im Stadt- oder Vorortverkehr zurechtzufinden:

WARNSIGNALE

Sie warnen vor Gefahren oder vor einem schwierigen Straßenabschnitt – davon gibt es auf den Straßen die meisten.

VERBOTENE ZEICHEN

Sie schränken bestimmte Aktionen des Fahrers ein – Fahren, Parken, Abbiegen usw.

PRIORITÄTSZEICHEN

Sie legen die Fahrtreihenfolge fest und bezeichnen die Haupt- oder Nebenstraße.

.

NOTWENDIGE ZEICHEN

Sie geben dem Fahrer vor, wohin er fahren soll – bestimmen die richtige Richtung, trennen Verkehrsströme und Fahrspuren.

INFORMATIONSSCHILDER

Informieren Sie sich über die Lage verschiedener Straßenobjekte, Siedlungen und geografischer Punkte.

Der Kurs wurde vom Autor geschrieben, die Form ist einfach und zugänglich, was auch für Kinder geeignet ist. Die Schilder werden mit den neuesten Änderungen für 2019 überprüft. Gleichzeitig ist es besser, vor der Prüfung den gesamten Kurs über Verkehrsregeln in der Amtssprache und in vollständiger Form zu lesen, da in diesem Zusammenhang Verkehrssituationen mit dem Prüfer besprochen und die Aufgabenstellung festgelegt werden Die Tickets.

Letzte Änderungen für 2019

Im Jahr 2019 wird ein neues Verkehrsschild „Fahrradzone“ eingeführt. Die Bewegung von mechanischen Fahrzeugen im Bereich dieses Zeichens ist nur mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 20 km/h gestattet, Radfahrer haben Vorrang. Auch Fußgänger dürfen sich im Bereich des Schildes bewegen und haben das Recht, die Straße überall zu überqueren.

Natürlich ist die Initiative zweifelhaft, da das Schild der Aktion der „Fußgängerzone“ sehr ähnlich ist, aber wahrscheinlich haben die Behörden beschlossen, Radfahrer zu liberalisieren und mehrere Zonen im Land einzurichten, in denen der Schwerpunkt auf dem Trettransport liegen wird .

Der zweite Verfassungszusatz gilt auch für Radfahrer. Bisher war es ihnen verboten, im Erfassungsbereich eines Verkehrsrichtungszeichens nach links abzubiegen, wenn die überquerte Straße mehr als zwei Fahrspuren hatte (Einbahnverkehr). Dies geschah aus Sicherheitsgründen – damit sie nicht von rechts abbiegenden Autos erfasst werden.

Nun ist eine solche Abzweigung erlaubt (im Bild), was wiederum eine komfortablere Durchfahrt durch Kreuzungen für Bürger mit Fahrrädern ermöglichen soll.

Ab 2019 entfällt die Pflicht zur Verwendung des „Spikes“-Schildes, das auf die Heckscheibe des Autos geklebt wurde.

Wie kann man Verkehrszeichen schnell und einfach erkennen und „lesen“?

Das Problem aller Fahranfänger besteht darin, dass sie das Schild aufgrund der Ablenkung durch die Bedienelemente nicht schnell „lesen“ können oder es überhaupt nicht wahrnehmen. In Verkehrssituationen dauert dies manchmal nur den Bruchteil einer Sekunde.


Darüber hinaus müssen Sie in diesem Sekundenbruchteil Zeit haben, nicht nur das Schild zu sehen, sondern auch das Verkehrsproblem zu lösen.

Es muss gesagt werden, dass in Russland, wie auch in anderen GUS-Staaten, Schilder überall angebracht werden – hinter Bäumen oder Werbetafeln, über der Straße aufgehängt und in Gegenrichtung angebracht.

Tatsächlich ist es manchmal schwierig, es herauszufinden. Aber es gibt einen Ausweg.

Also dazu:

    Es ist notwendig, die Zeichen zu lernen, die Logik ihrer Position zu verstehen und sie auf der Ebene der Reflexe zu erkennen. Tickets mehrfach lösen, immer auf die Schilder schauen, auch beim Gehen, durchdenken verschiedene Situationen, sei nicht faul!

    Das Fahren muss perfektioniert sein. Das Gehirn sollte sich nicht mit Gedanken über den benötigten Gang, die Kupplung oder das Gaspedal beschäftigen. Und an der Beurteilung der Straßensituation arbeiten.

    Verkehrsschilder müssen auf der Straße ebenso wie Fußgänger (oder ungeeignete Fahrer) ständig im Auge behalten werden. Überwachen Sie ständig Straßenränder, Dehnungsstreifen und Gebäude.

Dann wird das Risiko eines Unfalls oder eines Verstoßes gegen die Verkehrsregeln minimiert.

Knifflige Prüfungstricks

Prüfer, die die Prüfung in der Stadt ablegen, legen größten Wert auf zwei wichtige Dinge: sicheres Management und die Eignung des Absolventen. Was versteht man unter Angemessenheit? Richtige Reaktion auf Verkehrszeichen und die Situation im Allgemeinen.

Die Unfallstatistiken von Diplom-Fahrern stehen bei den örtlichen Verkehrspolizeibehörden in der Kritik. Wenn diese Statistiken sehr schlecht werden, kommt es in der Stadt zu „massiven Blockaden“, und das scheinbar ohne besonderen Grund. Wie bestehe ich die Prüfung?

Vor Ihnen befindet sich beispielsweise ein Fußgängerüberweg. Es sind keine Menschen in der Nähe. Hat der Fahrer das Recht, ohne Geschwindigkeitsreduzierung zu passieren? Es hat!

Wenn der Kadett jedoch ein wenig vom Gas geht und sich umschaut, stellt der Kommissar selbst fest, dass die Person während der Fahrt nachdenkt, und versucht, auch nur einen entfernten Unfall zu vermeiden.

Vor Ihnen befindet sich ein Schild, das auf eine Kreuzung mit einer Nebenstraße hinweist. Sie sind im Vorteil, müssen aber auf die Warnung reagieren. Dort muss man zumindest hinschauen, aber besser ist es, die Geschwindigkeit um 5-7 km/h zu verlangsamen.

Während der Prüfung werden die Inspektoren möglicherweise aufgefordert, einen Ort auszuwählen, an dem sie anhalten (sie versuchen, keinen Verstoß zu provozieren) oder sich umzudrehen. Natürlich müssen Sie die Zonen der Verbotsschilder sowie die verbotenen Zonen für diese Manöver im Auge behalten.

Fragen und Antworten

Was soll ich tun, wenn ich vor einer Kreuzung an einem Schild vorbeigekommen bin? Es gibt nur einen Ausweg: Lassen Sie alle durch, stellen Sie sicher, dass es sicher ist, und gehen Sie dann. Und haben Sie keine Angst, dumm auszusehen – jeder macht Fehler, auch erfahrene Fahrer.

Sind die Verkehrsschilder in jedem Land unterschiedlich? Nein. Aber es gibt Unterschiede – in den USA beispielsweise werden gerne Schilder mit ausführlichem Text angebracht, in Europa gibt es viele spezifische Hinweisschilder, in Japan und China sind die Unterschiede noch deutlicher. Bei Reisen ins Ausland ist also eine gewisse Eingewöhnung erforderlich.

Was ist das gefährlichste Verkehrszeichen? Alle Schilder, mit Ausnahme der Hinweisschilder, stellen eine Gefahr dar, nicht nur im Hinblick auf Verstöße, sondern auch im Falle eines Zusammenstoßes. Wenn wir von Bußgeldern ausgehen, dann ergeben sich die größten Sanktionen aus einem Verstoß wegen „Fahren unter einem Ziegelstein“ (also unter einem „Verkehr verboten“-Schild) – Rechtsentzug für bis zu 6 Monate.

Verkehrszeichen 2019 mit Erklärungen – der beste und zugänglichste Ratgeber im RuNet heute zum sofortigen Studium der Verkehrsregeln am Computer, Mobiltelefon oder Tablet.

Das Konzept eines „professionellen Fahrers“ ist immer mit einer schönen, reibungslosen und sicheren Fahrt verbunden. Die Fähigkeit, sich in einer unbekannten Umgebung zurechtzufinden, schnell zu reagieren und Straßenrätsel einfach zu lösen, macht viel mehr Freude als leere Rücksichtslosigkeit.

Der Perfektion sind keine Grenzen gesetzt! Fahrkönnen ist ein unerschöpfliches Thema, das aus vielen Faktoren besteht und ein Autofahrer ein Leben lang erlernt. Techniken zum Durchfahren von Schleuderfahrten, Halten des Fahrzeugs bei gebrochener Lenkstange oder geplatztem Reifen, Kraftstoffverbrauch, zahlreiche technische und rechtliche Fragen ... Aber die Grundlage ist immer noch die Kenntnis der Verkehrsregeln. Und der erste Schritt dieses Grundwissens ist VERKEHRSZEICHEN 2019!

Das Leben eines Autoliebhabers ist ohne Verkehrsschilder kaum vorstellbar. Sie - erforderliches Element Organisation des Verkehrs. Und das Thema Verkehrszeichen ist für Fahrzeuge sehr relevant.

Versuchen wir, das Beste herauszufinden komplexe Probleme im Zusammenhang mit Verkehrszeichen.

Vorteile und Nutzen

Verkehrszeichen sind eines der beliebtesten und bequemsten Mittel zur Verkehrsregelung auf der Welt (im Allgemeinen) und in Russland (im Besonderen). Was gibt ihnen besonderen Wert und Bedeutung?

Erstens, DZ sehr sympathisch, und ihnen große Menge ermöglicht es Verkehrsorganisatoren, damit die unterschiedlichsten Ziele zu erreichen (vor etwas warnen, etwas verbieten oder vorschreiben, informieren usw.).

Zweitens, sie sind ganz klar. In der Regel ist es nicht schwer, die Anforderungen der Zeichen zu erraten, da jedes von ihnen eine bestimmte, für jeden verständliche Symbolik darstellt.

Drittens ist die Fernerkundung keine besonders teure Möglichkeit, den Verkehr zu organisieren. Im Vergleich zu Markierungen, Ampeln und Verkehrskontrolleuren ist die Schildermontage sehr wirtschaftlich.

Viertens dies Stabiler Motion-Controller. Während die Markierungen im Winter möglicherweise mit Schnee bedeckt sind und dadurch schwer erkennbar sind, haben Verkehrsschilder diesen Nachteil nicht. Die Ampel wiederum erfordert eine zwingende Stromversorgung, die möglicherweise gestört (oder nicht überall möglich) ist.

Fünftens, dies das haltbarste Regulierungsmittel. Wenn die Markierungen dazu neigen, sich abzunutzen und nicht mehr zu unterscheiden zu sein, wenn die Ampel ständig gewartet werden muss, wenn sie ohne Pause nicht funktionieren kann, dann funktionieren die Verkehrszeichen sehr lange.

Diese Vorteile weisen auf die Sonderstellung von Verkehrszeichen in der Praxis der Verkehrsordnung hin.

Gruppen von Verkehrszeichen

Aus Gründen der Bequemlichkeit und des möglichst klaren Verständnisses der Installations- und Betriebsprinzipien für die Fahrer sind alle Verkehrszeichen in 8 Hauptgruppen unterteilt:

  1. Spezielle Anweisungen.
  2. Informativ.
  3. Service.
  4. Zusätzliche Informationen (oder Schilder).

Und jede Zeichengruppe erfüllt streng definierte Funktionen im Bereich der Verkehrsregulierung.

eine kurze Beschreibung von

Warnschilder dienen dazu, Autofahrer darauf hinzuweisen, dass sie sich einem gefährlichen Straßenabschnitt nähern. Gleichzeitig spiegelt sich die Art der Gefahr in der Symbolik des Zeichens selbst wider.

Warnschilder verpflichten den Fahrer in der Regel zu nichts, rechtfertigen jedoch die Notwendigkeit, Aufmerksamkeit und Vorsicht walten zu lassen. Deshalb werden fast alle Warnschilder im Voraus angebracht – in einiger Entfernung vor Beginn des gefährlichen Straßenabschnitts.

2. Prioritätszeichen

Diese Gruppe von Zeichen ist unglaublich wichtig. Sie geben die Reihenfolge der Durchfahrt von ungeregelten Kreuzungen, Kreuzungen sowie engen Straßenabschnitten an, auf denen der Gegenverkehr schwierig oder unmöglich ist.

Wie die Praxis zeigt, ist das Ignorieren dieser Zeichen einer der häufigsten Gründe. Deshalb ist die Kenntnis der Anforderungen, die Schilder an den Fahrer stellen, sowie die strikte Einhaltung dieser Anforderungen der Schlüssel zu unfallfreiem Fahren.

Eines der heimtückischsten und am schwersten zu verstehenden Zeichen. Und das alles, weil es viele Verbotsschilder gibt. Sie haben auch zahlreiche Ausnahmen von den allgemeinen Regeln.

Der Zweck von Verbotszeichen besteht darin, die Bewegung bestimmter Teilnehmer einzuschränken oder auszuschließen, Einschränkungen hinsichtlich der Bewegungsrichtung, der Geschwindigkeit, der Durchführung einer Reihe von Manövern usw. einzuführen und in seltenen Fällen bereits eingeführte Verbote aufzuheben.

Verbotsschilder sind für die Verkehrssicherheit sehr wichtig. Aus diesem Grund wird jeder Verstoß gegen ihre Anforderungen nach den Normen des Verwaltungsrechts der Russischen Föderation geahndet.

Gebotszeichen sollen Verkehrsarten (Geschwindigkeit, Richtung usw.) einführen oder aufheben.

Diese Gruppe von Verkehrszeichen, die eine bestimmte Verkehrsart vorschreiben, ähnelt allmählich der Wirkung von Verbotsschildern. Und das ist es tatsächlich. Allerdings mit nur einer Änderung: Verbotszeichen führen ein negatives (Verbots-)Regulierungsregime ein, Vorschriftszeichen führen ein positives ein. Mit anderen Worten: Vorschriftsschilder beantworten die Frage: „Was soll der Fahrer tun?“

Durch die Nähe dieser Schilder zu Verbotsschildern sind sie für die Verkehrsorganisation und Verkehrssicherheit von großer Bedeutung.

Diese Zeichen kommen den Vorschriftszeichen sehr nahe. Natürlich haben sie sogar die gleichen Wurzelwörter in ihren Namen: „prescriptive“, „prescriptions“. Damit verbunden ist auch ihr Zweck: Mit Sonderregelungsschildern werden Sonderverkehrsarten eingeführt oder abgeschafft.

Nicht umsonst wurden früher sowohl Vorschriftszeichen als auch Zeichen besonderer Weisungen in einer einzigen Gruppe von Wegweisern zusammengefasst. Der Unterschied zwischen ihnen besteht darin, dass Vorschriftszeichen eine Anforderung einführen, während die Gruppe, an der wir interessiert sind, mehrere Anforderungen gleichzeitig einführt. Damit sind Sonderregelungsschilder ein relevantes Mittel zur Verkehrsregelung.

Der Hauptzweck von Hinweisschildern (schon nach dem Namen der Gruppe zu urteilen) besteht darin, Verkehrsteilnehmer über den Standort verschiedener Objekte (hauptsächlich besiedelte Gebiete) und die Entfernungen zu ihnen zu informieren. Darüber hinaus dient diese sehr umfangreiche Schildergruppe auch als Hinweis auf etablierte Verkehrsträger.

In der Regel ignorieren Autofahrer Hinweisschilder einfach, weil sie sie für unseriös halten. Und zwar umsonst! Erstens gibt es unter ihnen auch sehr heimtückische, die nicht nur informieren, sondern auch ein prohibitives Regulierungssystem einführen. Zweitens sind Informationen niemals überflüssig.

Allerdings muss man fairerweise sagen, dass diese Gruppe im Vergleich zu Verbots- und Vorschriftszeichen, Vorrangzeichen und besonderen Hinweisen sehr harmlos ist.

Dies ist die edelste Gruppe von Zeichen. Serviceschilder informieren den Fahrer über die Anfahrt oder Lage wichtiger Straßen- und anderer Infrastruktureinrichtungen auf der Straße: Krankenhäuser, Hotels, Freizeiteinrichtungen, Tankstellen und andere Einrichtungen.

Aus Sicht der Anforderungen an Fahrer sind Dienstzeichen die harmloseste Gruppe. Sie verlangen vom Fahrer überhaupt nichts und können daher nicht zum Grund für seine Bestrafung werden.

Trotz des abfälligen Namens „Schilder“ sind diese Schilder im Straßenverkehrssystem sehr wichtig. Ihr Ziel ist es, die Wirkung anderer Verkehrszeichen zu ergänzen, zu verdeutlichen und einzuschränken.